Gericht spricht zehn Männer im Fall um 12-Jährige frei – Das sagt Richterpräsident Gernot Kanduth dazu

Gericht spricht zehn Männer im Fall um 12-Jährige frei – Das sagt Richterpräsident Gernot Kanduth dazu

Ein kontroverses Urteil aus Wien erschüttert Österreich und löst eine Welle der öffentlichen und politischen Empörung aus. Zehn junge Männer wurden in einem Prozess wegen sexueller Handlungen mit einem 12-jährigen Mädchen freigesprochen – eine Entscheidung, die viele als „Skandal-Urteil“ bezeichnen. Der Fall hat eine heftige Debatte über das Sexualstrafrecht des Landes und den Umgang der Justiz mit solch heiklen Fällen entfacht.

Ein Urteil, das die Nation erschüttert

Vergangenen Freitag befand ein Wiener Gericht die zehn Angeklagten für nicht schuldig der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung und der geschlechtlichen Nötigung. Wie oe24 berichtet, sah das Gericht die gesetzlichen Tatbestände für diese spezifischen Anklagepunkte als nicht erfüllt an. Der Freispruch zog sofortige Verurteilung aus allen Ecken der Gesellschaft nach sich, wobei Öffentlichkeit und Politiker gleichermaßen Unglauben und Wut über den Ausgang äußerten.

Die Gegenreaktion war so intensiv, dass sie schnelle politische Maßnahmen nach sich zog. Justizministerin Anna Sporrer kündigte an, eine „Weiterentwicklung des Sexualstrafrechts“ voranzutreiben. Sogar Verteidigungsministerin Klaudia Tanner meldete sich zu Wort, nannte das Urteil ein „fatales Signal“ und erklärte, sie „verstehe die Welt nicht mehr“. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen eine Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt, was bedeutet, dass der Oberste Gerichtshof nun das letzte Wort in diesem höchst umstrittenen Fall haben wird.

Oberster Richter verteidigt die Entscheidung

Inmitten der weitverbreiteten Wut trat der Präsident der Richtervereinigung, Gernot Kanduth, in der Sendung „ZiB2“ auf, um die Entscheidung des Gerichts zu verteidigen. Kanduth äußerte nur bedingt Verständnis für die Aufregung und warnte vor einem „von der Öffentlichkeit durchgeführten Prozess“. Er betonte, dass die Richter an das Gesetz und die spezifischen Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft gebunden sind.

Als er von Moderator Armin Wolf auf die moralischen Implikationen angesprochen wurde, stellte Kanduth klar, dass der vieldiskutierte Vorwurf der Gruppenvergewaltigung „nicht einmal Teil der Anklage war“. Er erklärte: „Das Gesetz sieht das so vor. Das Straflandesgericht Wien und die Medienstelle haben eine absolut nachvollziehbare Begründung abgeliefert.“ Er argumentierte, dass die Staatsanwaltschaft ihre Gründe gehabt haben müsse, wenn sie sich dagegen entschieden hat, die Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen anzuklagen. Laut Kanduth erscheint der Freispruch auf Basis der vorgelegten Anklage korrekt.

Ein Ruf nach Rechtsreform

Der Fall hat den rechtlichen Rahmen Österreichs unter die Lupe genommen. Die von Ministerin Sporrer vorgeschlagene „Ja-heißt-Ja“-Gesetzgebung, die das Einvernehmlichkeitsrecht reformieren würde, steht nun im Zentrum der politischen Debatte. Kanduth blieb jedoch bei seiner Haltung zur Gewaltenteilung standhaft. „Das ist eine Entscheidung, die die Politik treffen muss“, sagte er.

„Ich werde mich nicht in die Politik einmischen. Genauso wenig erwarte ich mir, dass sich die Politik in die unabhängige Gerichtsbarkeit einmischt.“

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