Die Freiheitlichen müssen ihre Behauptung, Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) habe Steuergeld in Geldkoffern in die Ukraine gebracht, öffentlich zurücknehmen. Ein Vergleich vor dem Wiener Straflandesgericht ist seit Mittwoch rechtskräftig. Es ist bereits die zweite Niederlage der FPÖ in dieser Sache binnen zwei Wochen.
Widerruf auf „FPÖ TV“
Wie die APA berichtet, einigten sich Meinl-Reisinger und der FPÖ-Parlamentsklub im zweiten medienrechtlichen Verfahren auf einen Vergleich. Die FPÖ muss demnach erneut 3.000 Euro Entschädigung zahlen und die falsche Behauptung auf ihrem YouTube-Kanal „FPÖ TV“ richtigstellen. Zwei weitere zivilrechtliche Verfahren in der Causa sind noch offen.
Das erste Urteil
Bereits Ende September hatte das Oberlandesgericht Wien die FPÖ in einem ersten Verfahren rechtskräftig wegen übler Nachrede zu einer Entschädigung von 3.000 Euro verurteilt und damit das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichts für Strafsachen vom Frühjahr bestätigt. Die FPÖ musste die Behauptung damals von ihrer Website löschen. Meinl-Reisinger kündigte an, die Entschädigung dem Verein „kleine herzen“ zu spenden, der Kinder in der Ukraine unterstützt.
Worum es ging
Die FPÖ hatte, wie der „Standard“ im März berichtete, auf Pressekonferenzen und Online-Plattformen behauptet, Meinl-Reisinger sei Ende Februar mit Geldkoffern nach Kiew gereist, um dort österreichisches Steuergeld in bar zu übergeben. Meinl-Reisinger hielt dagegen, Zahlungen an die Ukraine erfolgten ausschließlich über offizielle Kanäle und niemals in bar, und ging straf- und zivilrechtlich gegen die Partei vor. Die FPÖ argumentierte laut oe24 vor Gericht, der „Geldkoffer“ sei als Metapher gemeint gewesen, weil Österreich bisher mehr als zwei Milliarden Euro direkt oder indirekt an die Ukraine gezahlt habe. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht.
NEOS: „Fake News nicht ohne Strafe“
Bei den NEOS zeigt man sich erfreut. „Endlich spürt die FPÖ, dass Fake News nicht ohne Strafe bleiben“, sagte NEOS-Generalsekretär Douglas Hoyos laut APA und forderte die FPÖ auf, „ihre Fake News-Kampagnen umgehend zu beenden“. Meinl-Reisinger hatte schon nach dem Urteil im September erklärt, die FPÖ dürfe „nicht ungestraft Lügen verbreiten und sich dabei auf angebliche ‚Gerüchte‘ beziehen, die sie selbst in die Welt gesetzt hat“. Eine Stellungnahme der FPÖ zum Vergleich findet sich in den bisherigen Berichten nicht.
Credits: BKA, Andy Wenzel
Neueste Kommentare