Für Herbert Kickl wird der 1. Mai zur juristischen Dauerbaustelle. Wegen einer Rede, in der er der queeren Community vorwarf, an Schulen eine “Geistesseuche” zu verbreiten, will die Staatsanwaltschaft Wien wegen Verhetzung gegen den FPÖ-Chef ermitteln. Doch wie schon im Vorjahr dürfte ihn seine parlamentarische Immunität schützen.
Die Rede im Bierzelt
Auslöser ist eine Anzeige nach Kickls traditioneller Rede am Linzer Urfahranermarkt am 1. Mai. Dort griff der FPÖ-Chef die Förderung der LGBTIQ+-Community und deren Präsenz an Schulen an. Wie der “Standard” berichtet, rief er ins Bierzelt: “Millionen Euros für diese ganze LGBT und wie das heißt, für diese Lobby, dass sie dann in die Schulen gehen und ihre Geistesseuche dann dort bei unseren Kindern verbreiten.” Die Staatsanwaltschaft Wien sieht darin einen Anfangsverdacht der Verhetzung. Der Straftatbestand umfasst unter anderem das Aufstacheln zu Hass gegen bestimmte Gruppen, ausdrücklich auch gegen queere Menschen. Im Fall einer Verurteilung drohen bis zu drei Jahre Haft.
Ausschuss sieht “politische Tätigkeit”
Ermitteln darf die Staatsanwaltschaft aber nur mit Zustimmung des Nationalrats. Abgeordnete genießen Immunität, aufgehoben wird sie üblicherweise nur, wenn ein Vorwurf nichts mit der politischen Tätigkeit zu tun hat. Der Immunitätsausschuss sah diesen Zusammenhang bei einer Rede auf einer Parteiveranstaltung als gegeben an. Nach Informationen des “Standard” verständigte er sich am Mittwochabend darauf, dem Nationalrat keine Auslieferung zu empfehlen, laut “Heute” fiel diese Einschätzung einstimmig. Die endgültige Entscheidung trifft das Plenum am Donnerstag als letzten Tagesordnungspunkt. Folgt es der Empfehlung, kann die Staatsanwaltschaft vorerst nicht weiterermitteln. Ob die Äußerungen strafrechtlich relevant waren, bleibt damit ungeklärt. Eine Stellungnahme der FPÖ, um die der “Standard” gebeten hatte, lag zunächst nicht vor.
Das Muster vom Vorjahr
Es ist nicht das erste Mal. Schon 2025 wollte die Staatsanwaltschaft wegen Verhetzung gegen Kickl ermitteln, nachdem er in seiner 1.-Mai-Rede SPÖ-Chef Andreas Babler als “linke Zecke” bezeichnet hatte. Auch damals verweigerte der Nationalrat die Auslieferung mit Verweis auf die politische Tätigkeit. Folgenlos blieb die Rede trotzdem nicht: Die FPÖ als Partei wurde laut oe24 wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe verurteilt, nicht rechtskräftig. Solange Kickl sein Mandat hat und seine Aussagen als politische Tätigkeit gelten, bleibt der Weg für Ermittlungen gegen ihn persönlich versperrt.
Auch Schwaighofer bleibt geschützt
Ebenfalls auf der Tagesordnung stand der FPÖ-Abgeordnete Sebastian Schwaighofer. Gegen ihn will die Staatsanwaltschaft ebenfalls wegen Verhetzung ermitteln: Er soll rassistische Kommentare gegen einen ORF-Moderator auf seiner Facebook-Seite nicht gelöscht haben, obwohl er darauf hingewiesen worden war. Auch hier sprach sich der Ausschuss gegen eine Auslieferung aus, laut “Heute” stimmten nur die Grünen anders.
Kocevar wird ausgeliefert
Anders beim SPÖ-Abgeordneten Wolfgang Kocevar. Gegen den Bürgermeister von Ebreichsdorf ermittelt die Korruptionsstaatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Vorteilsannahme: Im Zusammenhang mit einer Grundstücksumwidmung soll vereinbart worden sein, dass der Umwidmungswerber den Stadtball finanziert und der Gemeinde einen Grundstücksteil schenkt. Kocevar weist die Vorwürfe zurück, hatte sich aber selbst für die Aufhebung seiner Immunität ausgesprochen, damit sie rasch geklärt werden können. Der Ausschuss sah keinen Zusammenhang mit seiner Abgeordnetentätigkeit. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.
Credits: Parlamentsdirektion/Thomas Topf
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