Am 26. September wurden zehn junge Männer im Alter von 16 bis 21 Jahren vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines damals zwölfjährigen Mädchens freigesprochen. Der Fall, der medial als „Fall Anna“ bekannt wurde, sorgte für Empörung und hitzige Diskussionen. Selbst das Justizministerium schaltete sich ein und forderte die Staatsanwaltschaft Wien auf, eine Beschwerde gegen das Urteil einzulegen. Doch nun ist klar: Die Freisprüche sind endgültig.
Warum keine Beschwerde?
Die Staatsanwaltschaft Wien hat das schriftliche Urteil intensiv geprüft und kam zu dem Schluss, dass keine Nichtigkeitsgründe vorliegen. „Das Urteil ist in sich schlüssig“, erklärte eine Sprecherin der Behörde. Auch die Oberstaatsanwaltschaft und das Justizministerium stimmten dieser Einschätzung zu. Damit ist die Rechtsmittelfrist hinfällig, und die Freisprüche sind rechtskräftig.
Widersprüche und Zweifel
Der vorsitzende Richter des Schöffensenats begründete die Freisprüche mit erheblichen Widersprüchen in den Aussagen der Hauptzeugin, dem mutmaßlichen Opfer. Auch Chatverläufe und Zeugenaussagen hätten Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Vorwürfe genährt. Das Beweisverfahren habe „ganz klar zu Freisprüchen“ geführt, so der Richter.
Opferanwalt akzeptiert das Urteil
Sascha Flatz, der Anwalt des Mädchens, zeigte sich wenig überrascht über den Rückzug der Staatsanwaltschaft. „Wir hatten von vornherein keine Erwartungen“, sagte er. Es habe keine Verfahrensfehler gegeben, die eine Anfechtung des Urteils gerechtfertigt hätten. „Der Fall ist abgeschlossen“, erklärte Flatz.
Ein Fall, der Fragen aufwirft
Der „Fall Anna“ hat nicht nur juristische, sondern auch gesellschaftliche Fragen aufgeworfen. Wie kann es zu solch gravierenden Widersprüchen kommen? Und wie geht man mit der öffentlichen Empörung um? Klar ist: Dieser Fall wird noch lange in Erinnerung bleiben.
Quelle: Kurier
Credits: APA
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