Die FPÖ lässt ihrer Ankündigung Taten folgen: Das seit Wochen angekündigte Volksbegehren gegen die ORF-Haushaltsabgabe wurde nun offiziell auf den Weg gebracht.
Einbringung beim Innenministerium
„Wir haben am Mittwoch das ORF-Volksbegehren im Innenministerium eingebracht“, bestätigte FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker im oe24.TV-Interview. Damit ist der formale Startschuss für ein Verfahren gefallen, das FPÖ-Chef Herbert Kickl bereits im oe24.TV-„Sommergespräch“ angekündigt hatte.
Drei Kernforderungen
Kickl hatte die inhaltliche Stoßrichtung des Volksbegehrens bereits klar umrissen: „Das wird unter drei Aspekten stehen. Der eine heißt saubere Information, der zweite heißt österreichisches Programm und der dritte heißt keine Zwangsgebühren.“ Auf die Nachfrage, was genau unter „sauberer Information“ zu verstehen sei, präzisierte er: „Da braucht sich niemand fürchten. Saubere Information heißt nichts anderes, als dass der öffentlich-rechtliche Auftrag ganz genau definiert werden muss.“
Der Weg zum Volksbegehren
Nach der Einbringung hat das Innenministerium nun zwei Wochen Zeit, um zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Anmeldung erfüllt sind. Fällt diese Prüfung positiv aus, wird das Anliegen im Zentralen Wählerregister registriert – ab diesem Zeitpunkt können Unterstützungserklärungen gesammelt werden, und zwar bis längstens 31. Dezember 2027. Werden dabei mindestens 8.969 Unterstützungserklärungen erreicht, kann beim Innenministerium ein formeller Einleitungsantrag gestellt werden, über den wiederum binnen drei Wochen zu entscheiden ist. Wird diesem stattgegeben, folgt die eigentliche Eintragungswoche: Sie muss spätestens acht Wochen nach der amtlichen Verlautbarung beginnen und darf sechs Monate danach nicht überschritten werden. Erst wenn in dieser Eintragungswoche ausreichend Unterschriften zusammenkommen, landet das Anliegen offiziell im Parlament.
Ob und wann es tatsächlich so weit kommt, hängt nun maßgeblich davon ab, wie viele Menschen sich in den kommenden Monaten für die Unterstützung des Anliegens gewinnen lassen.
Credits: Parlamentsdirektion/Johannes Zinner
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