Fast 14 Millionen für Gewaltpräventionsberatung — wie viele schwänzen, weiß niemand

Fast 14 Millionen für Gewaltpräventionsberatung — wie viele schwänzen, weiß niemand

14.101 Betretungsverbote, 12.261 verpflichtende Beratungen, knapp 14 Millionen Euro Steuergeld — und kein einziger Datensatz darüber, ob die Täter überhaupt erscheinen. Eine parlamentarische Anfrage legt ein Kontrollversagen offen.

Was das System vorsieht

Seit 2021 gilt in Österreich: Wer nach häuslicher Gewalt ein Betretungs- und Annäherungsverbot gemäß § 38a Sicherheitspolizeigesetz erhält, muss innerhalb von fünf Tagen Kontakt mit einer Gewaltpräventionsberatungsstelle aufnehmen — und die Beratung innerhalb von 14 Tagen absolvieren, wie JUSLINE und Rechtsanwalt Mag. Bernhard Hofer in ihrer Erläuterung des Gesetzes dokumentieren. Wer nicht erscheint, begeht laut § 84 SPG eine Verwaltungsübertretung und riskiert eine Geldstrafe bis zu 2.500 Euro — im Wiederholungsfall bis zu 5.000 Euro oder Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen.

Die Zahlen aus der parlamentarischen Anfrage

FPÖ-Abgeordnete Rosa Ecker hat Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) zu den Zahlen für 2025 befragt. Die Antwort, wie exxpress.at berichtet: 14.101 Betretungs- und Annäherungsverbote wurden 2025 ausgesprochen — die meisten in Wien (3.983), gefolgt von Niederösterreich (2.562) und Oberösterreich (2.429). Daraus ergaben sich 12.261 verpflichtende Beratungen, zu einem Gesamtpreis von exakt 13.958.643,06 Euro. Den größten Anteil trägt Wien mit rund 4,35 Millionen Euro, abgewickelt über den Verein Neustart. Auch 1.312 Kinder unter 14 Jahren lebten 2025 mit einem Gefährder im Haushalt oder standen mit ihm in Kontakt.

Die entscheidende Frage — ohne Antwort

Wie viele der verpflichteten Täter die Beratung tatsächlich absolviert haben und wie viele einfach nicht erschienen sind, kann das Innenministerium laut Anfragebeantwortung nicht sagen. Es würden „keine statistischen Aufzeichnungen“ darüber geführt. Ebensowenig erfasst das Ministerium, wie viele Gefährdungsprognosen die Beratungsstellen an Sicherheitsbehörden zurückgemeldet haben — und wie viele Täter danach freiwillig ein Anti-Gewalt-Training absolviert haben.

EINORDNUNG
Das ist ein strukturelles Kontrollversagen. Der Staat gibt fast 14 Millionen Euro jährlich für ein Pflichtprogramm aus — und kontrolliert nicht, ob es eingehalten wird. Das Instrument hat einen klaren rechtlichen Rahmen: Wer nicht erscheint, begeht eine Verwaltungsübertretung und soll bestraft werden. Wie oft diese Strafe tatsächlich verhängt wird, bleibt ebenfalls offen — weil die Fälle nicht erfasst werden. Für Opfer häuslicher Gewalt ist das mehr als ein bürokratisches Problem. Ein Täter, der die verpflichtende Beratung schwänzt, sendet ein klares Signal über seine Bereitschaft zur Verhaltensänderung. Wenn dieser Umstand nicht systematisch erfasst und rückgemeldet wird, fehlt den Sicherheitsbehörden eine wichtige Information für die Gefährdungseinschätzung.

Credits: BKA, Tarek Wilde

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