Ein Wiener Youtuber beleidigt die Außenministerin wegen ihrer Nahostpolitik auf X. Das Außenministerium meldet ihn daraufhin bei der DSN. Wer hat recht — und wer übertreibt?
Was passiert ist
Rafael Eisler, bekannt unter dem Pseudonym „VeniCraft“, ist ein österreichischer Streamer und Youtuber. Politisch positioniert er sich als Gaza-Aktivist und hat Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) auf X wiederholt beschimpft — darunter die Wortschöpfung „Beate Völkermord-Reiniger“, auf die er in einem Video besonders stolz sei, weil sie „akkurat und lustig“ sei. Auch der Begriff „Schandfleck“ fiel laut Der Standard in diesem Zusammenhang.
Das Büro der Ministerin veranlasste daraufhin eine Meldung bei der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) — der österreichischen Inlandsgeheimdienstbehörde, die unter anderem für die Beobachtung verfassungsgefährdender Aktivitäten und Bedrohungen zuständig ist. Wie die Kronen Zeitung als Erstberichterstatter dokumentiert, sieht Eisler darin eine Form von staatlicher Repression gegen politischen Aktivismus.
Meinl-Reisinger selbst erklärte laut Der Standard, sie gehe „gegen Lüge, Verleumdung und Herabwürdigung“ vor.
Zwei Fragen, die sich stellen
Der Fall wirft zwei voneinander getrennte Fragen auf.
Erstens: Sind Eislers Aussagen strafbar? Das ist eine Rechtsfrage. „Beate Völkermord-Reiniger“ ist eine scharfe politische Kritik — und möglicherweise eine üble Nachrede, wenn damit eine konkrete, falsche Tatsachenbehauptung verbunden ist. Die Bezeichnung als „Schandfleck“ ist hingegen klassische Meinungsäußerung. Ob die Grenze zur strafbaren Beleidigung überschritten wurde, hat nicht die DSN zu entscheiden, sondern allenfalls ein Gericht.
Zweitens: Ist die DSN die richtige Instanz? Das ist eine politische Frage. Die DSN ist der österreichische Staatsschutz — zuständig für Spionageabwehr, Extremismus und Bedrohungen der verfassungsmäßigen Ordnung. Einen Youtuber, der eine Außenministerin auf X beschimpft, beim Geheimdienst zu melden, ist zumindest ungewöhnlich. Ob das eine verhältnismäßige Reaktion ist oder ein Einschüchterungsversuch — wie Eisler behauptet —, ist eine Wertungsfrage, die sich aus den vorliegenden Informationen allein nicht klären lässt.
EINORDNUNG
Meinl-Reisinger hat das Recht, gegen Beleidigungen vorzugehen — das ist unbestritten. Die Wahl der DSN als Meldestelle ist erklärungsbedürftig. Für strafrechtlich relevante Beleidigungen wäre die Staatsanwaltschaft der übliche Weg, für zivilrechtliche Unterlassungsansprüche ein Anwalt. Der Umweg über den Staatsschutz erzeugt den Eindruck, politische Kritik — so scharf formuliert sie auch sein mag — unter dem Deckmantel sicherheitsrechtlicher Maßnahmen zu behandeln. Das ist ein Unterschied, der öffentlich diskutiert werden sollte.
Credits: BKA, Tarek Wilde
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