Familiennachzug-Stopp: Nur eine Pause – und der Knall kommt im Herbst

Familiennachzug-Stopp: Nur eine Pause – und der Knall kommt im Herbst

Die Regierung feiert ihren Familiennachzug-Stopp als Erfolg. Doch die Zahlen erzählen eine andere Geschichte: Über 1.700 Anträge liegen auf Eis – und spätestens im Oktober 2026 muss alles auf einmal bearbeitet werden.

Was der „Stopp“ wirklich bedeutet

Seit Juli 2025 gilt in Österreich die Verordnung zum Familiennachzug-Stopp. Die Kernaussage des Innenministeriums: Im November 2025 erfolgte lediglich eine einzige tatsächliche Einreise über den Familiennachzug – verglichen mit 1.146 im November 2023. Wie das Bundesinnenministerium (BMI) auf seiner Website berichtet, bezeichnet Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) die Maßnahme als „harte, aber gerechte und notwendige“ Entscheidung.

Was das Ministerium dabei weniger betont: Die Verordnung verbietet keine Anträge – sie verschiebt nur deren Bearbeitung. Wie das Parlament in seiner Parlamentskorrespondenz festhält, werden die Fristen für Entscheidungen bis spätestens Ende September 2026 gehemmt. Dann ist Schluss. Wie exxpress berichtet, lagen zu Beginn des Jahres 2026 bereits 1.758 offene Anträge auf Familiennachzug bereit, die bisher unbearbeitet liegen.

VfGH macht die Blockade noch löchriger

Zusätzlich hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Dezember 2025 eine bisherige Praxis für rechtswidrig erklärt. Wie exxpress in einer ausführlichen Analyse berichtet, durfte bisher allein das Vorliegen eines Aberkennungsverfahrens gegen einen Asylberechtigten den Familiennachzug automatisch blockieren – ohne inhaltliche Prüfung. Diesen Automatismus hat der VfGH nun gestoppt: Künftig müssen Gerichte jeden Einzelfall inhaltlich prüfen – Wahrscheinlichkeit der Aberkennung, Dauer des Verfahrens, familiäre Betroffenheit. Das schafft neue Schlupflöcher noch vor dem eigentlichen Ablauf der Verordnung.

Der eigentliche Knall kommt im Herbst

Das eigentliche Problem ist mathematisch: Wie das Europäische Parlament in einer parlamentarischen Anfrage festhält, hat Österreich sich durch die Nutzung der Notfallklausel nach Artikel 72 AEUV zu einer Bearbeitung aller aufgeschobenen Anträge nach Ablauf der Frist verpflichtet. Kombiniert man das mit den rund 8.900 offenen Aberkennungsverfahren gegen syrische Staatsangehörige, die laut exxpress beim Innenministerium Anfang 2026 anhängig waren, und dem Tempo von rund 130 Aberkennungsentscheidungen pro Monat, ist die Rechnung klar: Ein Großteil der Verfahren bleibt offen – und der juristische Hebel für Familiennachzug wächst mit jeder vergangenen Woche.

FPÖ: „Reine Augenwischerei“ – Kritik auch von links

Dass der Stopp von Anfang an mehr politische Symbolik als echte Wirkung hatte, kritisierten unterschiedliche Seiten. Wie ORF.at berichtet, sprach Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk bereits bei der Einführung von einem „Trick“ – man versuche, über eine verfahrenstechnische Maßnahme dem Vorwurf offensichtlicher Rechtswidrigkeit zu entgehen. Amnesty International bezeichnete die Maßnahme als Verstoß gegen internationale Menschenrechtsstandards.

Von rechts kam die umgekehrte Kritik: FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz bezeichnete den Stopp gegenüber exxpress als „reines Blendwerk“ und warnte bereits im März 2025 vor dem „gesetzlich vorgesehenen Rückstau“, der 2026 eine neue Einwanderungswelle auslösen werde.

Credits: APA

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