Familiennachzug bricht ein: Ist der Regierungs-Stopp der wahre Grund?

Familiennachzug bricht ein: Ist der Regierungs-Stopp der wahre Grund?

Die Zahlen zeichnen ein klares Bild: Der Familiennachzug von Flüchtlingen nach Österreich hat massiv abgenommen. Nach 8.234 Anträgen im Jahr 2024 waren es 2025 nur noch 1.996. Während sich die Regierung für ihre „Notverordnung“ auf die Schulter klopft, offenbart eine Detailauswertung, die der APA vorliegt, eine komplexere Wahrheit. Der starke Rückgang scheint weniger auf den offiziellen Stopp zurückzugehen, sondern vielmehr auf eine grundlegende Wende in der Asylpolitik.

Neue Asylpraxis bei Syrern

Ein entscheidender Faktor ist die geänderte politische Lage in Syrien, die Österreich im Dezember 2024 dazu veranlasste, die Bearbeitung von Asylanträgen aus dem Land auszusetzen. Dies führte zu weniger Asylzuerkennungen und damit zu weniger Möglichkeiten für den Familiennachzug. Verbunden damit war auch die Einleitung tausender Aberkennungsverfahren bei bereits in Österreich befindlichen Syrern. Solange diese Verfahren laufen, wurden auch Anträge auf Familiennachzug auf Eis gelegt.

Zudem haben die Behörden ihre Spruchpraxis geändert. War bis inklusive 2024 der Asylstatus für Syrer üblich, wird nun häufiger nur noch subsidiärer Schutz gewährt. 2025 erhielten etwas mehr als 1.250 Syrer Asyl, während über 1.900 subsidiären Schutz bekamen. Der Unterschied ist entscheidend: Der Asylstatus erlaubt sofortige Anträge auf Familiennachzug, während beim subsidiären Schutz eine dreijährige Wartefrist gilt.

Regierungsverordnung mit begrenzter Wirkung?

Mitte 2025 erließ die Regierung eine Notverordnung, um den Familiennachzug weiter zu drosseln, und begründete dies mit einem überlasteten System. Das Innenministerium (BMI) nannte den Stopp eine „harte, aber gerechte und notwendige Maßnahme“, um die Systeme in den Bereichen Bildung, Integration und Soziales zu entlasten. Die Zahlen legen jedoch nahe, dass diese Verordnung überraschend wenig Einfluss auf die Antragszahlen hatte. Im Juli gab es 182 Anträge, im November waren es 200. Das ist nicht weit von den 241 Anträgen vom Februar entfernt, als die Verordnung noch nicht galt.

Was sich jedoch dramatisch veränderte, waren die tatsächlichen Einreisen. Während Anfang 2025 noch 232 Personen einreisten, sank die Zahl im November auf eine einzige Person. Dieser Einbruch bei den Einreisen geschah, obwohl die Zahl der Einreisegenehmigungen relativ stabil blieb.

Kritik an der „Notverordnung“

Lukas Gahleitner-Gertz von der NGO Asylkoordination kritisierte das Vorgehen der Regierung und erklärte gegenüber der APA, die Regierung sei im Wesentlichen „auf einen fahrenden Zug aufgesprungen“. Er argumentiert, dass die Haupttreiber des Rückgangs die Aberkennungsverfahren und die neue Entscheidungspraxis waren, nicht die Notverordnung. Die Rechtmäßigkeit der Verordnung ist nach wie vor umstritten, doch wie das Parlament festhält, wurde sie bereits bis Mitte 2026 verlängert. Danach soll der Familiennachzug über Quoten geregelt werden.

Quellen: APA, BMI, Parlament, oe24.at
Credits: APA

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