Falschmeldung über Sebastian Kurz: „Standard“ muss widerrufen

Falschmeldung über Sebastian Kurz: „Standard“ muss widerrufen

Die Tageszeitung „Der Standard“ hat jüngst eine falsche Behauptung über Ex-Kanzler Sebastian Kurz veröffentlicht. Demnach sei Kurz mit dem verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein in Verbindung gebracht worden. Nach umfassender Überprüfung stellte sich heraus, dass diese Darstellung unbegründet war und daraufhin rechtliche Schritte eingeleitet wurden.

Entstehung der Falschmeldung

Am 13. November 2025 veröffentlichte der „Standard“ einen Artikel mit dem Titel: „Epstein-Mails: Trump-Berater vermittelte Treffen zwischen Kurz und Epstein“. Wie unter anderem die „Tiroler Tageszeitung“ berichtete, wurde dort basierend auf E-Mails zwischen Epstein und Steve Bannon, dem ehemaligen Berater von Donald Trump, behauptet, ein Treffen zwischen Kurz und Epstein sei angebahnt worden. Dieser Eindruck beruhte jedoch auf einer fehlerhaften Interpretation der zugrundeliegenden Chats.

Richtigstellung und Reaktion

Wie oe24.at berichtet, waren die im Artikel getroffenen Aussagen nicht durch die Fakten gedeckt. Die Nachrichten aus den Chats waren falsch zugeordnet und falsch interpretiert worden. Sebastian Kurz dementierte die Darstellung umgehend und kündigte rechtliche Schritte an.

Außergerichtliche Einigung

Nach den eingeleiteten rechtlichen Schritten kam es zu einer außergerichtlichen Einigung, wie exxpress.at und oe24.at berichten. „Der Standard“ verpflichtete sich im Rahmen dieser Einigung zu mehreren Maßnahmen:

  • Abgabe einer gerichtlich durchsetzbaren Unterlassungserklärung
  • Öffentlicher Widerruf der Falschmeldung
  • Übernahme sämtlicher Verfahrenskosten
  • Zahlung von 2.000 Euro an die Kinderschutzorganisation „Möwe“ im Namen von Sebastian Kurz

Bemerkenswert ist, dass „Der Standard“ sich in der Vergangenheit wiederholt gegen Falschinformationen positioniert und in Schulen Workshops zum Thema Fake-News gegeben hat. Im Zuge dieses Falls wurde die Falschmeldung öffentlich widerrufen und eine außergerichtliche Lösung erzielt.

Credits: APA

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