Heute verkündet der Europäische Gerichtshof sein Urteil im Streit um Ungarns „Kinderschutzgesetz“. Es könnte die Spielregeln zwischen Brüssel und seinen Mitgliedstaaten dauerhaft verändern.
Was steckt hinter dem „Kinderschutzgesetz“?
Das ungarische Gesetz aus dem Jahr 2021 beschränkt oder verbietet Darstellungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften und von Transidentität in Büchern, Film und Fernsehen. Inhalte müssen mit dem Hinweis „Verboten für unter 18-Jährige“ versehen werden, Sendungen dürfen nicht mehr zur Primetime ausgestrahlt werden. Jede Werbung, in der Homosexuelle oder Transsexuelle als Teil einer normalen Gesellschaft erscheinen, ist verboten. Wie der ORF berichtete, begründete die Orbán-Regierung das Gesetz mit dem Schutz des „Rechts der Kinder auf ihre bei der Geburt empfangene geschlechtliche Identität.“
Kritiker sehen darin schlicht eine homofeindliche Zensur nach russischem Vorbild. Laut dem Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht setzt das Gesetz Homosexualität und Pädophilie faktisch gleich.
Ein historisches Verfahren – erstmals wird Artikel 2 als Klagegrund genutzt
Die EU-Kommission reichte Vertragsverletzungsklage gegen Ungarn ein. Wie der ORF berichtete, schlossen sich 16 Mitgliedsländer – darunter Österreich – sowie das Europaparlament der Klage an. Der Vorwurf: Verstöße gegen Binnenmarktrecht, die DSGVO, die EU-Grundrechtecharta – und gegen die Grundwerte der Union selbst.
Genau dieser letzte Punkt macht das Verfahren historisch. Wie das Max-Planck-Institut erläutert, ist es das erste Mal in der Geschichte der EU, dass die Kommission in einem Vertragsverletzungsverfahren Artikel 2 des EU-Vertrags – also die Grundwerte wie Menschenwürde, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit – als eigenständigen Klagegrund anführt. Forscher Luke Dimitrios Spieker erklärt: Ein entsprechendes Urteil würde alle Mitgliedstaaten davor warnen, dass die systematische Ausgrenzung von Minderheiten künftig direkt vor dem EuGH eingeklagt und sanktioniert werden kann.
Bereits im Juni des Vorjahres sprach sich EuGH-Generalanwältin Tamara Capeta dafür aus, der Klage in vollem Umfang stattzugeben. Ihre Schlussanträge sind für die Richter nicht bindend – werden aber häufig befolgt.
Orbáns Erbe: Immer härtere Gesetze
Ungarn blieb bei der restriktiven Linie und verschärfte sie weiter. Wie der ORF berichtete, verabschiedete das Parlament im April 2025 eine Verfassungsänderung, die es der Regierung erlaubt, LGBTQ-Veranstaltungen wie Pride-Paraden zu verbieten und Teilnehmer per Gesichtserkennung zu identifizieren. Im Juni 2025 nahmen dennoch laut ORF bis zu 200.000 Menschen am Budapester Pride-Marsch teil – einem der größten in der Geschichte des Landes.
Magyar: Erleichterung ohne Euphorie
Mit dem Wahlsieg von Peter Magyar ist ein Regierungswechsel in Budapest besiegelt. Er hat angekündigt, das Land zu reformieren und EU-konform zu regieren. Wie der ORF berichtete, äußerte er sich zu LGBTQ-Rechten jedoch bisher nur vage: „Jeder soll mit demjenigen zusammenleben und denjenigen lieben, den er möchte, solange er nicht gegen Gesetze verstößt.“ Eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare scheint ihm kein Anliegen. Laut Max-Planck-Institut wäre die Umsetzung des EuGH-Urteils durch die neue Regierung zudem eine wesentliche Voraussetzung für die Freigabe eingefrorener EU-Gelder.
Die LGBTQ-Gemeinschaft in Ungarn reagierte auf Orbáns Abwahl mit Erleichterung – Euphorie blieb aber aus. Wie das heutige EuGH-Urteil den neuen Kurs in Budapest formt, wird sich zeigen.
Credits: APA
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