Die Europäische Union hat sich auf einen 90-Milliarden-Euro-Kredit für die Ukraine verständigt – doch hinter dem Beschluss verbirgt sich mehr als nur finanzielle Hilfe. Der Ukraine-Kredit könnte die EU-Verfassungsordnung grundlegend verändern und demokratische Kontrollmechanismen aushebeln.
Zinsloser Kredit wird zum verlorenen Zuschuss
Wie der Internationale Währungsfonds schätzt, beträgt die Finanzierungslücke der Ukraine für 2026 und 2027 rund 136 Milliarden Euro. Die EU will davon 90 Milliarden Euro als zinsfreies Darlehen bereitstellen, weitere 45 Milliarden sollen von anderen Unterstützerstaaten kommen. Bei einer aktuellen Staatsverschuldung von 109 Prozent des BIP würde die Quote mit dem Kredit auf 175 Prozent steigen, wie Dirk Meyer, Professor für Volkswirtschaftslehre an der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg, in einem Gastbeitrag für die Weltwoche analysiert.
Da Russland kaum zu Reparationsleistungen bereit sein wird und die Ukraine enorme Wiederaufbaulasten zu tragen hat, wird eine Rückzahlung als ausgeschlossen erachtet, so Meyer. „Damit wird der EU-Kredit inklusive Zinsen bereits bei der Vergabe zu einem verlorenen Zuschuss.“ Die finanziellen Lasten allein aus der Tilgung betragen für Deutschland etwa 21,6 Milliarden Euro.
Vom Reparationskredit zur Gemeinschaftsschuld
Ursprünglich wollten mehrere EU-Staaten einen Teil der in Europa eingefrorenen russischen Vermögenswerte heranziehen. Insgesamt sind rund 210 Milliarden Euro russischen Staatsvermögens blockiert, der Großteil davon in Belgien bei der Finanzclearingstelle Euroclear, berichtet der Landesspiegel. Doch Brüssel fürchtete rechtliche Risiken und mögliche russische Vergeltungsmaßnahmen.
Wie Euractiv schreibt, warnte der belgische Premierminister Bart De Wever vor einem gefährlichen Präzedenzfall, der die Rechtssicherheit und den Finanzplatz Europa beschädigen könnte. Nach stundenlangen Verhandlungen entschieden sich die EU-Spitzen für einen anderen Weg: Die Mittel sollen über die Kapitalmärkte aufgenommen werden. „Wir haben geliefert“, erklärte EU-Ratspräsident António Costa nach der Einigung im Dezember 2025, wie ORF.at berichtet.
Vier gefährliche Elemente des Kompromisses
Vier Aspekte des EU-Kompromisses beschleunigen laut Professor Meyer den ordnungspolitisch-strukturellen Umbau der EU hin zu einer Verschuldungskompetenz abseits der nationalen Parlamente:
Erstens: Neue Gemeinschaftsschulden
Da sind zunächst die neuen Gemeinschaftsschulden, die eigentlich durch die 2020 beteuerte Einmaligkeit des COVID-Wiederaufbaufonds ausgeschlossen sein sollten. Inklusive der Eurorettungsfonds hat die EU bereits 1.221 Milliarden Euro Gemeinschaftsschulden laufen, wie Meyer in der Weltwoche darlegt. Der Corona-Wiederaufbaufonds umfasste laut Wikipedia 750 Milliarden Euro (später auf 812 Milliarden aufgestockt) und wurde trotz anfänglicher Zusagen als einmalige Ausnahme nun zum Präzedenzfall.
Der Ukraine-Kredit soll als klassischer Eurobonds ausgestaltet werden. Zwar handelt es sich formal um supranationale Anleihen der EU, die einen eigenen Haushalt führt. Im Innenverhältnis sind die Staaten der Union jedoch verpflichtet, die erforderlichen finanziellen Mittel für Tilgung und Zinsen zur Verfügung zu stellen. „Die quasi-kollektive Kreditaufnahme der Staaten über die EU bietet für Italien und Frankreich den Vorteil niedrigerer Kreditzinsen verglichen mit einem nationalen Staatskredit“, analysiert Meyer.
Zweitens: Umgehung der Parlamente
Die notwendige Änderung des bis 2027 laufenden Mittelfristigen Finanzrahmens (MFR) setzt laut EU-Vertrag (Artikel 312 AEUV) einen einstimmigen Beschluss des Rats und die Zustimmung des Europäischen Parlaments voraus. Eine Beteiligung des deutschen Bundestages ist hierbei jedoch nicht vorgesehen, kritisiert Meyer. Das Bundesverfassungsgericht habe dies bereits 2022 im Urteil zum COVID-Wideraufbaukredit moniert und als Verlust der Budgethoheit bemängelt, weshalb Klagen wahrscheinlich würden.
Drittens: Solidarische Entsolidarisierung
In den Verhandlungen haben sich Ungarn, die Tschechische Republik und die Slowakei ihre notwendige Zustimmung zur MFR-Änderung durch eine Nichtbeteiligung an den Lasten des Kredits abkaufen lassen, wie Euronews berichtet. Das Europäische Parlament genehmigte laut eigenen Angaben am 22. Januar 2026 mit 499 zu 135 Stimmen das Verfahren der „verstärkten Zusammenarbeit“, das diese drei Länder von jeglicher Haftung ausnimmt.
„Würde diese ’solidarische Entsolidarisierung‘ Schule machen, könnte ein fallweises Opt-out das EU-Projekt langfristig gefährden“, warnt Meyer in der Weltwoche. Wie ORF.at zitiert, erklärte Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán, der Kredit sehe zwar formal wie ein Darlehen aus, „aber die Ukrainer werden ihn niemals zurückzahlen können“. Im Grunde sei es ein Verlustgeschäft.
Viertens: Ausheblung des Veto-Rechts
Bislang erforderten die Russland-Sanktionen alle sechs Monate einen einstimmigen Beschluss des Rats zur Verlängerung. Im Zusammenhang mit dem diskutierten Reparationsdarlehen wurde eine dauerhafte Immobilisierung russischer Vermögen vorgenommen. Als Rechtsgrundlage diente laut Meyer der „Notlagenartikel“ 122 Absatz 1 AEUV, der lediglich eine qualifizierte Mehrheit des Rats benötigt.
Auch die Maßnahmen zur COVID-Pandemie und zum 150-Milliarden-Euro-Aufrüstungskreditprogramm SAFE beruhen auf diesem Notbeschluss. „Das vorgesehene Veto-Recht wird damit ausgehebelt“, kritisiert Meyer. „Doch zukünftig könnte auf diesem Wege auch eine Entscheidung gegen deutsche Interessen getroffen werden.“
Rüstungskäufe als Bedingung
Wie die Nachrichtenagentur Bloomberg berichtet, will die EU die Ukraine mit dem neuen Kredit verpflichten, überwiegend europäische Rüstungsgüter zu erwerben. Zwei Drittel des Pakets – 60 Milliarden Euro – werden für die militärische Unterstützung der Ukraine verwendet, die restlichen 30 Milliarden Euro sollen das drohende Haushaltsloch Kiews stopfen, wie Euractiv schreibt.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte laut Euractiv, dass die Ukraine das Darlehen erst zurückzahlen müsse, wenn Russland Reparationen an Kiew gezahlt habe. Von der Leyen deutete jedoch an, dass das Reparationsdarlehen „weiterhin auf dem Tisch liegt“.
Europäische Werte in Gefahr
„Die Ausnahme belästigt die Regel, bis sie selbst zur Regel wird“, resümiert Meyer in der Weltwoche. Regelbindung bedeute Verlässlichkeit und bilde die Grundlage für Vertrauen. „Gerade das EU-Projekt mit den teils unterschiedlichen nationalen Interessen bedingt eine verlässliche Ordnung. Der Ukraine-Konflikt hat das Potential, diese europäischen Werte infrage zu stellen.“
Bundeskanzler Friedrich Merz lobte zwar den Kompromiss und betonte laut Landesspiegel, die eingefrorenen russischen Vermögenswerte blieben blockiert, bis Moskau Reparationen zahle. Doch die demokratische Kontrolle über diese historische Verschuldungsentscheidung bleibt faktisch auf der Strecke – ein Präzedenzfall, der die EU-Finanzverfassung dauerhaft verändern könnte.
Credits: APA
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