EU einigt sich auf Abschiebezentren außerhalb der Union

EU einigt sich auf Abschiebezentren außerhalb der Union

Nach jahrelangen Verhandlungen ist der Durchbruch geschafft: Die EU hat sich auf neue Rückführungsregeln geeinigt – inklusive der umstrittenen „Return Hubs“ in Drittstaaten.

Was beschlossen wurde

Wie die zypriotische EU-Ratspräsidentschaft berichtet, einigten sich Vertreter des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten am Montagabend auf eine überarbeitete Rückführungsrichtlinie. Diese ermöglicht erstmals die Errichtung von Rückkehrzentren – sogenannten „Return Hubs“ – außerhalb der Europäischen Union. In diese Zentren sollen abgelehnte Asylbewerber gebracht werden, die nicht direkt in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können – etwa weil das Heimatland die Rücknahme verweigert oder keine diplomatischen Beziehungen bestehen. Parlament und Rat müssen dem Kompromiss noch formal zustimmen – was laut oe24 in den kommenden Wochen als Formalakt erwartet wird.

Wo die Zentren entstehen – noch offen

Konkrete Standorte für die Rückkehrzentren wurden nicht genannt. Wie oe24 berichtete, sind laut Medienberichten Länder wie Uganda oder Kasachstan im Gespräch – offizielle Bestätigungen gibt es dazu nicht. Bedingung laut EU-Kommissionsvorschlag: Ein Abkommen kann nur mit Drittländern geschlossen werden, die internationale Menschenrechtsstandards achten. Menschenrechtsorganisationen hatten hier bereits Bedenken geäußert.

Wer kommt hinein – wer nicht

Wie oe24 berichtete, sollen unbegleitete Minderjährige von den neuen Regelungen ausgenommen sein. Für Familien mit Kindern soll eine Abschiebung in die Zentren hingegen möglich sein. Voraussetzung für die Unterbringung in einem „Return Hub“ ist laut Entwurf, dass bereits ein rechtskräftiger Rückführbescheid vorliegt.

Weitere Verschärfungen im Paket

Neben den Rückkehrzentren sieht das Paket laut oe24 weitere Maßnahmen vor: Einreiseverbote nach Abschiebungen, Haft für rückzuführende Personen, die eine Sicherheitsbedrohung darstellen, sowie engere Kooperationspflichten für Betroffene mit den Behörden. Wer nicht kooperiert, riskiert die Streichung von Leistungen. Gleichzeitig sollen Anreize für freiwillige Rückkehr gestärkt werden.

Österreich und Brunner: Treibende Kraft

Wie oe24 unter Berufung auf APA berichtete, erklärte EU-Migrationskommissar Magnus Brunner (ÖVP): „Konsequente Rückführungen von Personen, die kein Recht haben, in der EU zu bleiben, sind ein zentraler Bestandteil eines glaubwürdigen und funktionierenden Migrationssystems.“ Österreichs Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hatte sich bereits beim letzten EU-Innenministerrat gemeinsam mit Deutschland, den Niederlanden, Dänemark und Griechenland auf einen konkreten Fahrplan zur raschen Umsetzung der Rückkehrzentren verständigt.

Der Kontext: Teil des großen Migrationspakts

Die neue Rückführungsrichtlinie ergänzt den EU-Asyl- und Migrationspakt, der ab 12. Juni 2026 gelten soll. Die bisherige Rückführungsrichtlinie stammte aus dem Jahr 2008 – ihre Überarbeitung gilt als eines der Kernprojekte der Kommission von Ursula von der Leyen.

Credits: Von European Parliament from EU – Ursula von der Leyen presents her vision to MEPs, CC BY 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=80450556

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