Er hätte das Video der FPÖ über das Neujahrstreffen der FPÖ mit Herbert Kickl besser nicht verwenden sollen: Florian Klenk, der Chefredakteur des umstrittenen Wochenblatts Falter, ist nun mit einer Klage der Freiheitlichen konfrontiert.
Klenk habe damit, so der FPÖ-Anwalt, das Urheberrecht verletzt, weil er das Video der FPÖ auf Instagram und Facebook repostete, versehen mit dem Falter-Werbeclaim „Wir holen dich da raus“ und einem Falter-Abolink. Die Klage lautet auf 47.500 Euro auf Unterlassung, Schadenersatz und Urteilsveröffentlichung, berichtet dazu der Standard.
Der Falter-Chefredakteur sieht sich im Recht: Reposten und Teilen seien übliche Funktionen von Social Media, sagte er gegenüber dem Standard. Wenn Reposten Urheberrechte verletze, stelle das Social Media infrage. Er habe das Video lediglich „kommentiert“ repostet, wie das auf solchen Plattformen üblich sei. Klenk wolle das „jetzt durchfechten“.
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