„Erziehen statt Einsperren“: Strafverteidiger fordern Reform des Jugendstrafrechts

„Erziehen statt Einsperren“: Strafverteidiger fordern Reform des Jugendstrafrechts

Beim 22. Strafverteidigertag in Linz war die Botschaft klar: Das österreichische Jugendgerichtsgesetz braucht eine Generalüberholung. Die Vereinigung Österreichischer Strafverteidiger legt konkrete Reformforderungen vor – und übt scharfe Kritik an der Politik.

Tagung in Linz mit klarer Botschaft

Mehr als 150 Anwälte versammelten sich am Wochenende im Festsaal des Schlossmuseums Linz zum 22. Strafverteidigertag. Das Motto war Programm: „Erziehen statt Einsperren – Braucht das Jugendgerichtsgesetz eine Reform?“ Wie der ORF OÖ berichtete, verabschiedete die Vereinigung Österreichischer Strafverteidiger (VÖStV) unter Präsident Philipp Wolm am Ende konkrete Beschlüsse, die eine grundlegende Neuausrichtung des österreichischen Jugendstrafrechts fordern.

Gemeinnützige Leistungen statt Haft

Herzstück der Forderungen: die Einführung alternativer primärer Sanktionen. Wie vol.at unter Berufung auf die VÖStV berichtete, soll es künftig möglich sein, jugendliche Straftäter zu gemeinnützigen Leistungen oder zu Freiheitsbeschränkungen ohne Verlust der Bewegungsfreiheit zu verurteilen – etwa durch eine festgelegte Tagesstruktur in einer Wohngemeinschaft. Wegsperren soll zur letzten, nicht zur ersten Option werden.

Gleichzeitig spricht sich die VÖStV klar gegen eine Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze aus, die derzeit bei 14 Jahren liegt. Stattdessen fordert sie eine wissenschaftliche Evaluierung dieser Altersgrenze. Weitere Beschlüsse betreffen die Einführung eines „Jugendgerichtshofs Plus“ sowie die volle Anwendung des Jugendgerichtsgesetzes auch bei jungen Erwachsenen zwischen 18 und 21 Jahren bei schweren Delikten.

Birklbauer: „Populistische Politik mit Kriminalitätsfurcht“

Besonders aufsehenerregend war der Festvortrag von Linzer Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer. Wie die Salzburger Nachrichten und news.at berichteten, übte er scharfe Kritik am politischen Umgang mit dem Thema: Jugendkriminalität eigne sich „hervorragend, um die Kriminalitätsfurcht zu fördern und mit dieser Furcht populistische Politik zu betreiben.“ Statt echter Kriminalprävention gehe es vermehrt „um Wegsperren und eine Vermittlung unserer Werte durch eine harte Hand.“ Als Musterbeispiel nannte er die alljährlichen Reaktionen mancher Politiker auf die Kriminalitätsstatistik des Innenministeriums.

Birklbauer wies zudem auf ein strukturelles Problem im bestehenden Gesetz hin: Sanktionen im unteren Bereich seien für Jugendliche oft nicht greifbar. Ein Schuldspruch ohne Strafe werde von jungen Menschen häufig als Freispruch missverstanden – weil es keine spürbaren, sanktionsersetzenden Leistungen gebe. „Es fehlt hier in den vergangenen Jahren nicht nur an kreativen Ideen, sondern vor allem auch an initiierten Überlegungsprozessen“, so Birklbauer laut news.at.

Schöffengerichte: Mehr Junge in die Jury

Ein weiterer Reformvorschlag Birklbauers: In Schöffenverfahren gegen Jugendliche soll künftig die Hälfte der Laienrichter unter 40 Jahre alt sein. Wie der ORF OÖ berichtete, soll damit einem „generationenbedingt unterschiedlichen Werteverständnis“ entgegengewirkt werden – und sichergestellt werden, dass Gerichte die Lebenswirklichkeit junger Menschen tatsächlich verstehen.

Credits: APA

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