Erbschaftssteuer im Faktencheck: Marterbauers „Konsens“ auf dem Prüfstand

Erbschaftssteuer im Faktencheck: Marterbauers „Konsens“ auf dem Prüfstand

Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) nennt die Erbschaftssteuer die „grundvernünftigste Steuer“ überhaupt. Doch stimmt das wirklich? Ein Blick auf Experteneinschätzungen und internationale Erfahrungen zeigt: Der behauptete Konsens bröckelt.

Die These des Finanzministers

Im Falter-Radio skizzierte Finanzminister Markus Marterbauer kürzlich seine Vision: Die Erbschaftssteuer sei die vernünftigste Lösung für Österreichs Budgetprobleme. „Es gibt praktisch keine Ökonomen, die gegen eine Erbschaftssteuer wären“, erklärte der SPÖ-Politiker. Eine klare Botschaft – doch sie wirft Fragen auf.

Marterbauer schloss zwar im März in der ZIB2 eine Einführung bis 2029 aus, betonte aber gleichzeitig, dass er Erbschaftssteuern „an sich für ökonomisch sinnvoll“ halte. Für die nächsten Koalitionsverhandlungen hofft er auf eine Umsetzung, wie ORF.at berichtete.

Widerspruch aus den eigenen Reihen

Besonders brisant: Nicht alle Sozialdemokraten teilen diese Einschätzung. Der verstorbene SPÖ-Finanzminister Hannes Androsch lehnte eine Erbschaftssteuer Zeit seines Lebens ab. Seine Begründung war nüchtern: Eine solche Steuer sei entweder zu niedrig und damit wertlos, oder zu hoch und kaum eintreibbar, weil Vermögen oft nicht liquide sei.

Androsch formulierte es bildlich: „Will man den Acker oder die Ernte besteuern?“ Wer Substanz besteuere, schwäche die Grundlage künftiger Wertschöpfung, so der langjährige Industrielle gegenüber dem Profil. Eine selektive Besteuerung nur der Reichsten bringe zu wenig Ertrag – am Ende müsse man auch den Mittelstand belasten.

Denkfabrik zweifelt am Budgetnutzen

Auch die Wiener Denkfabrik Agenda Austria widerspricht Marterbauers Einschätzung. Leiter Franz Schellhorn hält die Erbschaftssteuer für „Symbolpolitik“, wie er im Kurier erklärte. Selbst optimistische Modelle würden nur einige hundert Millionen Euro einbringen – gemessen am Bundesbudget eine marginale Summe.

International liegt das Aufkommen aus Erbschaftssteuern meist bei 0,2 bis 0,5 Prozent der gesamten Staatseinnahmen, wie die Agenda Austria dokumentiert. Gleichzeitig seien die Kosten für Bewertung, Verwaltung und Rechtsstreitigkeiten hoch. Schellhorns Fazit: viel Aufwand, wenig Ertrag.

„Bevor wir das Ausgabenloch des Staates nicht stopfen, sollten wir generell nicht über höhere oder neue Steuern diskutieren“, argumentierte Schellhorn. Das „Höchststeuerland“ Österreich brauche keine neue Steuer, sondern Ausgabendisziplin.

Internationale Kritik von Ökonomen

Auch international ist die Erbschaftssteuer umstritten. Der US-Nobelpreisträger Milton Friedman formulierte es prägnant: „Die Erbschaftssteuer bringt nur geringe direkte Einnahmen – während die Kosten der Einhebung und der Befolgung hoch sind.“

Friedman kritisierte zudem die Fehlanreize: „Die Erbschaftssteuer verschwendet menschliches Talent – nicht in produktiver Arbeit, sondern in der Erfindung von Konstruktionen, um ihr zu entkommen.“ Anders gesagt: Wer Geld hat, zahlt Berater. Wer keines hat, zahlt die Steuer.

Der US-Ökonom Daniel J. Mitchell, langjähriger Analyst am Cato Institute, argumentiert grundsätzlicher: „Sterben darf kein steuerpflichtiges Ereignis sein.“ Die Erbschaftssteuer besteuere Vermögen, das bereits mehrfach belastet wurde – als Einkommen, Unternehmensgewinn oder Kapitalertrag. Mitchell spricht von einer klassischen Doppelbesteuerung.

Die Mittelstandsfalle

Ein zentrales Problem: In der Praxis trifft die Erbschaftssteuer weniger abstrakten Reichtum als konkrete Familienunternehmen. Maschinen, Immobilien, Beteiligungen – Vermögen, das arbeitet, aber nicht flüssig ist.

Die deutsche Stiftung Familienunternehmen warnt vor Investitionsstopps, Stellenabbau oder dem Verkauf von Betrieben. Der wissenschaftliche Beirat der Berliner Stiftung Marktwirtschaft (Kronberger Kreis) spricht von einer „Besteuerung ohne Liquiditätszufluss“.

Auch die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) sieht Arbeitsplatzrisiken: Bei Firmenübergaben treffe die Steuer oft dort, wo kein Bargeld vorhanden sei – im gebundenen Betriebsvermögen.

Grunderwerbsteuer bereits vorhanden

Ein oft übersehener Punkt: Bei Immobilien gibt es in Österreich bereits eine Erbfall-Belastung. Die Grunderwerbsteuer fällt nicht nur beim Kauf an, sondern auch beim Eigentumsübergang durch Erbschaft. Der Staat kassiert also bereits beim Übergang von Haus, Wohnung oder Grund – oft genau dort, wo kein Bargeld vorhanden ist.

Kein Konsens in Sicht

Der von Marterbauer behauptete Ökonomen-Konsens existiert in dieser Form nicht. Namhafte Experten – darunter ein sozialdemokratischer Ex-Finanzminister – widersprechen seiner Einschätzung aus fiskalischen und wirtschaftspolitischen Gründen.

Die Erbschaftssteuer mag politisch populär sein. Als Budgetlösung taugt sie nach Ansicht vieler Experten jedoch nicht: zu geringer Ertrag, zu hohe Verwaltungskosten, zu große Risiken für Familienunternehmen.

Credits: APA

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