Einstimmig gereiht, trotzdem übergangen: Vizerektorin klagt gegen Wiederkehr

Einstimmig gereiht, trotzdem übergangen: Vizerektorin klagt gegen Wiederkehr

Die Besetzung der Rektorsstelle an der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich (PH NÖ) sorgt für rechtlichen Wirbel. Die unterlegene Bewerberin, Vizerektorin Edda Polz, wirft Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) eine parteipolitisch motivierte Entscheidung vor und hat eine Beschwerde eingebracht.

Eine einstimmige Reihung, eine andere Entscheidung

Wie oe24 berichtet, soll Polz laut Hochschulrat im Bewerbungsverfahren einstimmig als bestgeeignete Kandidatin gereiht worden sein. Bildungsminister Wiederkehr entschied sich am Ende dennoch für den Christgewerkschafter Langensteiner – eine öffentliche Begründung für diese Entscheidung sprach er nicht aus.

Scharfe Kritik der unterlegenen Bewerberin

Polz reagierte mit deutlichen Worten: „Es handelt sich um eine parteipolitische Besetzung des Ministers, die der Gewerkschaft und nicht dem Hochschulrat folgt. Wissenschaftliche Qualifikation und langjährige Führungsarbeit in der tertiären Bildung sowie mein Einsatz an der PH NÖ sind offenbar egal. Geschlecht und Parteipolitik wiegen beim NEOS-Minister offenkundig schwer.“

Beschwerde bei der Gleichbehandlungskommission

Die Vizerektorin will die Entscheidung nicht auf sich beruhen lassen und brachte eine Beschwerde bei der Gleichbehandlungskommission ein. Ihr Rechtsbeistand weist dabei auf eine rechtliche Besonderheit hin: Nach dem Hochschulgesetz muss der Minister seine Personalentscheidung nicht öffentlich begründen. Vor der Gleichbehandlungskommission werde die Entscheidung nun aber genauer beleuchtet. „Es bleibt abzuwarten, welche Entscheidung die Kommission treffen wird – diese wird jedenfalls eine sachliche Begründung haben“, so Rechtsanwalt Konlechner.

Ein Verfahren mit offenem Ausgang

Da das Bildungsministerium bislang keine öffentliche Begründung für die Bestellung Langensteiners vorgelegt hat, bleibt vorerst unklar, welche konkreten Erwägungen hinter der Entscheidung standen. Ob die von Polz erhobenen Vorwürfe zutreffen, muss nun die Gleichbehandlungskommission klären – deren Entscheidung steht derzeit noch aus.

Credits: BKA/Valentin Brauneis

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