Dmytro Firtasch: Ein Oligarch entgeht der Auslieferung – das Ende einer juristischen Odyssee

Dmytro Firtasch: Ein Oligarch entgeht der Auslieferung – das Ende einer juristischen Odyssee

Nach über einem Jahrzehnt juristischer Auseinandersetzungen ist es nun offiziell: Der ukrainische Oligarch Dmytro Firtasch wird nicht an die USA ausgeliefert. Diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien markiert das Ende eines der wohl spektakulärsten Auslieferungsverfahren der letzten Jahre. Doch wie kam es dazu?

Ein Fristversäumnis mit weitreichenden Folgen

Wie die APA berichtet, war es ein formaler Fehler der Wiener Staatsanwaltschaft, der Firtasch letztlich vor der Auslieferung bewahrte. Nachdem das Landesgericht Wien bereits im November 2024 entschieden hatte, dass eine Überstellung des Oligarchen in die USA unzulässig sei, legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein – allerdings zu spät. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte die Fristverlängerung, die die Staatsanwaltschaft beantragt hatte, für unzulässig. Damit war der Weg für Firtasch frei.

Politische Verfolgung oder berechtigte Anklage?

Die Vorwürfe gegen Firtasch wiegen schwer: Korruption im Zusammenhang mit einem nie realisierten Titangeschäft in Indien. Doch Firtasch und seine Anwälte betonten stets, dass die Anklage politisch motiviert sei. Wie wien.ORF.at berichtet, wurde der Oligarch bereits 2014 in Wien festgenommen, kam jedoch gegen eine Rekordkaution von 125 Millionen Euro frei. Seitdem beschäftigte der Fall zahlreiche Gerichtsinstanzen.

Ein Verfahren voller Wendungen

Das Auslieferungsverfahren glich einer Achterbahnfahrt. Während das Landesgericht Wien 2015 gegen eine Auslieferung entschied, erklärte das Oberlandesgericht Wien 2017 diese für zulässig. Der OGH setzte das Verfahren jedoch aus und entschied 2019, dass politische Motive geprüft werden müssten. Schließlich wurde das Verfahren 2023 wieder aufgenommen, was erneut zugunsten von Firtasch ausging.

Ein Oligarch und seine Immunität

Im November 2024 argumentierte das Landesgericht Wien, dass Firtasch völkerrechtliche Immunität genieße. Die Staatsanwaltschaft hielt dagegen, doch ihre verspätete Beschwerde besiegelte das Schicksal des Verfahrens. Wie oe24.at berichtet, ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien nun endgültig.

Quellen: oe24.at, wien.ORF.at, APA
Credits: APA

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