Ab dem 1. September 2025 wird das unaufgeforderte Versenden von Dickpics in Österreich strafbar. Wie die Parlamentskorrespondenz berichtet, hat der Bundesrat die Gesetzesänderung beschlossen, die das Strafgesetzbuch um einen neuen Tatbestand erweitert. Ziel ist es, sexuelle Belästigung im digitalen Raum konsequent zu ahnden.
Was regelt das neue Gesetz?
Das Gesetz sieht vor, dass das absichtliche und unaufgeforderte Versenden von Bildern menschlicher Genitalien über digitale Kommunikationswege – wie Messenger, E-Mail oder Bluetooth – strafbar ist. Die Strafen reichen von einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bis hin zu sechs Monaten Freiheitsstrafe. Wichtig: Auch Bilder weiblicher Genitalien fallen unter die Regelung.
Warum war das Gesetz notwendig?
Justizministerin Anna Sporrer erklärte: „Was im echten Leben nicht erlaubt ist, darf auch im digitalen Raum keinen Platz haben“. Sie betonte weiter: „Es geht bei diesen Handlungen nicht um Falschparken, sondern um eine gravierende sexuelle Belästigung im digitalen Raum“. Die Gesetzesänderung soll Betroffenen ein klares rechtliches Mittel an die Hand geben, um sich zu wehren.
Kritik und Bedenken
Trotz breiter Zustimmung gab es auch kritische Stimmen. Sandra Jäckel von der FPÖ warnte vor einer möglichen „überschießenden Kriminalisierung“, insbesondere bei Jugendlichen, die unüberlegt handeln. Dem entgegnete Stephan Auer-Stüger von der SPÖ: „Das Versenden von Fotos nackter Genitalien ist nie eine Bagatelle, sondern eine sexuelle Belästigung“. Viktoria Hutter von der ÖVP ergänzte: „Digitale Belästigung ist kein Kavaliersdelikt und kein ‚dummer Bubenstreich‘“.
Was tun, wenn man betroffen ist?
Betroffene können sich nun sicher sein, dass die Staatsanwaltschaft automatisch ermittelt, da es sich um ein Offizialdelikt handelt. Wichtig ist, Beweise wie Screenshots zu sichern und Anzeige zu erstatten. Das Gesetz sendet ein klares Signal: Übergriffiges Verhalten im digitalen Raum wird nicht länger toleriert.
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