Ein Gutachten der Antidiskriminierungsstelle zeigt: Deutschland schützt Menschen schlechter vor sexueller Belästigung als alle anderen untersuchten EU-Länder. Der Grund liegt in einer gravierenden Rechtslücke – Schutz gibt es fast nur im Job.
Eindeutiges Ergebnis im EU-Vergleich
Eine europaweite Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vergleicht die rechtlichen Schutzmechanismen gegen sexuelle Belästigung in den EU-Mitgliedstaaten. Das Ergebnis, das dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vorliegt, fällt für Deutschland ernüchternd aus: In keinem anderen untersuchten Land sind die rechtlichen Regelungen so eng gefasst.
Das Gutachten stellt fest, dass in allen anderen teilnehmenden EU-Staaten sexuelle Belästigung sowohl im Zivilrecht als auch im Arbeitsrecht ausdrücklich verboten ist. „Kein einziges Land verbietet sexuelle Belästigung wie Deutschland nur im Arbeitsleben“, heißt es in der Expertise, wie die Antidiskriminierungsstelle berichtet.
Strafrecht greift nur bei Körperkontakt
Das Problem beginnt schon im Strafrecht: Deutschland erfasst sexuelle Belästigung strafrechtlich ausschließlich dann, wenn sie körperlich erfolgt. Verbale Übergriffe, anzügliche Bemerkungen oder das ungefragte Vorzeigen pornografischer Inhalte sind nicht grundsätzlich strafbar.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) definiert sexuelle Belästigung zwar ausdrücklich und eröffnet Betroffenen Ansprüche auf Entschädigung – doch dieser Schutz beschränkt sich weitgehend auf das Arbeitsleben.
Schutzlos beim Vermieter oder Fahrlehrer
Außerhalb des Arbeitslebens fehlt häufig eine klare rechtliche Grundlage. Das bedeutet konkret: Wenn Betroffene am Arbeitsplatz durch anzügliche Gesten, Blicke oder Äußerungen von Kollegen belästigt werden, haben sie unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz. Der Arbeitgeber muss dem Einhalt gebieten.
Anders sieht es aus, wenn Vermieter jemanden verbal sexuell belästigen oder Fahrlehrer unvermittelt pornografische Bilder zeigen. Dagegen können Betroffene rechtlich kaum vorgehen. Das Gutachten kommt zu einem klaren Urteil: „Deutschland ist im europäischen Vergleich das Schlusslicht.“
Breiter Schutz in anderen EU-Ländern
Alle untersuchten Länder untersagen sexuelle Belästigung mindestens bei der Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen. „In vielen Ländern erstreckt sich der Schutz vor sexueller Belästigung zudem auf die Gesundheitsversorgung, die Vermietung von Wohnraum sowie kulturelle Angebote“, heißt es in dem Gutachten weiter.
Auch im öffentlichen Sektor, etwa im Bildungswesen, existieren in vielen Ländern Regelungen zum Schutz vor sexueller Belästigung. Deutschland steht mit seiner Beschränkung auf das Arbeitsleben alleine da.
„Untragbarer Zustand“ für Betroffene
Ferda Ataman, die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung und Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, sieht dringenden Handlungsbedarf. „Sexuelle Belästigung ist eine Diskriminierung, vor der wir Menschen und besonders oft Frauen besser schützen müssen – das zeigt die Expertise ganz deutlich“, sagte sie dem RND. „Für Betroffene ist das ein untragbarer Zustand.“
Ataman verweist auf die geplante Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, die im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD angekündigt wurde. „Dazu muss ein besserer Schutz vor sexueller Belästigung gehören – auch auf dem Wohnungsmarkt, im Fitnessstudio oder in Fahrschulen.“
Einfache Lösung möglich
Das Gute: Die Umsetzung wäre für den Gesetzgeber ohne großen Aufwand möglich, ergänzte Ataman. Laut Antidiskriminierungsstelle würde es ausreichen, die Eingrenzung des sachlichen Anwendungsbereichs in § 3 Absatz 4 AGG zu streichen.
Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums räumte gegenüber dem RND ein, dass „teilweise gesetzgeberischer Handlungsbedarf“ bestehe. Belästigendes Verhalten unter Ausnutzung von Machtverhältnissen könne zwar bereits jetzt strafbar sein, doch die Lücken im Gesetz sind offensichtlich.
Im Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot ist vereinbart, den Diskriminierungsschutz zu verbessern. Die Bundesregierung prüfe, wie diese Vorgaben am besten umgesetzt werden können, so die Sprecherin.
Sexuelle Belästigung kann überall passieren
„Sexuelle Belästigung kann jederzeit an jedem Ort stattfinden. Deshalb müssen wir auch überall davor schützen“, betont Ataman. Die aktuelle Rechtslage spiegelt diese Realität nicht wider.
Deutschland hat laut Antidiskriminierungsstelle „eines der schwächsten Antidiskriminierungsgesetze in Europa“. Seit der Einführung des AGG im Jahr 2006 gab es keine inhaltlichen Verbesserungen beim Diskriminierungsschutz – trotz bekannter Mängel.
Die Frage ist nun, ob die aktuelle Bundesregierung die Reform tatsächlich angeht oder ob Deutschland weiterhin als EU-Schlusslicht beim Schutz vor sexueller Belästigung bleibt.
Quellen:
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND)
- Bundesjustizministerium
- exxpress.at
- taz.de
- evangelisch.de
- Deutsches Ärzteblatt
Neueste Kommentare