Covid-Hilfen retour: Finanzministerium fordert bereits 118 Millionen Euro ein

Covid-Hilfen retour: Finanzministerium fordert bereits 118 Millionen Euro ein

Österreichs Betriebe dachten, die Coronakrise sei vorbei. Jetzt flattern Rückforderungsbescheide ins Haus – mit Zinsen ab 2020. Und das Ministerium macht klar: Es ist erst der Anfang.

118 Millionen bereits eingefordert – und das Zeitfenster läuft bis 2034

Wie meinbezirk.at unter Berufung auf den aktuellen Parlamentsbericht berichtete, wurden in Österreich bis Ende 2025 bereits Rückerstattungsansprüche in Höhe von 118 Millionen Euro über alle Branchen hinweg geltend gemacht. Die Rechtsgrundlage dafür ist das COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz: Seit 1. August 2024 übernimmt das Finanzministerium direkt jene Aufgaben, die zuvor die Covid-Finanzierungsagentur COFAG innehatte. Wie auto-und-wirtschaft.at unter Berufung auf eine offizielle Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen berichtete, beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre und beginnt frühestens mit 1. August 2024 zu laufen – Rückforderungen sind damit noch mindestens bis Sommer 2034 möglich.

Autohändler besonders hart getroffen

Im Mittelpunkt der aktuellen Welle stehen laut Kurier Österreichs Autohäuser. Wie heute.at berichtete, erhalten zahlreiche Händler derzeit Rückforderungsbescheide – in manchen Fällen für bis zu 20 Prozent des Jahresumsatzes, plus Zinsen. Diese Zinsen werden rückwirkend ab dem Jahr 2020 berechnet, was die Summen erheblich erhöht. Für manche Betriebe seien die geforderten Beträge existenzbedrohend, warnte die Wirtschaftskammer laut heute.at. Das Finanzministerium begründet die Rückforderungen damit, dass Zuschüsse nur für Unternehmen vorgesehen waren, die direkt von behördlichen Covid-Einschränkungen betroffen waren – und dass der Fahrzeughandel mit Ausnahme des Großhandels damals als offen galt.

Deutschland macht es anders

Wie der Kurier in seinem Artikel festhielt, verzichtet Deutschland in vielen Fällen auf Rückforderungen von Covid-Hilfen – zumindest was kleinere Beträge und Härtefälle betrifft. Österreich geht einen anderen Weg: branchenübergreifend, konsequent und mit langer Verjährungsfrist. Wie das Finanzministerium gegenüber meinbezirk.at erklärte: „Die Covid-19-Zuschüsse werden auf Basis der Rechtsgrundlage branchenunabhängig geprüft.“ Wer zu Unrecht Geld erhalten habe, müsse es zurückzahlen.

Budgetziel trifft auf Unternehmensrealität

Der Zeitpunkt ist kein Zufall. Das Doppelbudget 2027/28 steht unter massivem Spardruck – Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) muss das Defizit bis 2028 unter die EU-Grenze von drei Prozent drücken. Die Rückforderungen sind dabei ein willkommener Einnahmeposten. Für die betroffenen Betriebe, die in der Krise auf staatliche Zusagen vertrauten, ist es dagegen ein spätes und schmerzhaftes Erwachen.

Credits: APA

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