Corona-Hilfen: OGH-Urteil trifft Konzerne hart — und könnte eine Insolvenzwelle auslösen

Corona-Hilfen: OGH-Urteil trifft Konzerne hart — und könnte eine Insolvenzwelle auslösen

Österreich hat in der Pandemie Milliarden an Unternehmenshilfen ausgeschüttet. Jetzt stellt der Oberste Gerichtshof fest: Ein Teil davon war illegal. Die Folgen könnten für manche Betriebe existenzbedrohend sein.

Das Urteil und was es bedeutet

Am 28. April 2026 fällte der OGH eine Entscheidung mit weitreichenden Konsequenzen. Wie Der Standard berichtet, hat das Höchstgericht in der Rechtssache 1Ob23/26b klargestellt: Die EU-Beihilfenrechtsgrenze von 2,3 Millionen Euro für Covid-19-Förderungen gilt pro Konzern — nicht pro einzelner Tochtergesellschaft. Österreich hatte die Hilfen über die staatliche COFAG jedoch auf Ebene der jeweiligen Einzelgesellschaft berechnet und ausgezahlt. Konzerne mit vielen Töchtern erhielten so ein Vielfaches der erlaubten Obergrenze. Das war ein Verstoß gegen EU-Recht — und der Staat ist laut OGH verpflichtet, diese rechtswidrigen Beihilfen zurückzufordern.

Kein Vertrauensschutz — auch nicht für Gutgläubige

Der Fall, der das Urteil auslöste, betraf eine Raststättenkette. Sie hatte argumentiert, die Förderungen im guten Glauben auf Basis der nationalen Vorgaben empfangen zu haben — und pochte auf Vertrauensschutz. Der OGH erteilte diesem Argument laut oe24.at eine klare Absage: Das Unionsrecht lasse keinen nationalen Vertrauensschutz zu, wenn EU-Beihilfenrecht verletzt wurde. Im konkreten Fall wurden der Raststättenkette 1,42 Millionen Euro zu viel ausbezahlt — verrechnet mit noch ausständigen Hilfen.

Wie BDO in seiner Analyse der COFAG-Obergrenzenrichtlinien festhält, war das Grundproblem seit Jahren bekannt: Die EU-Kommission hatte ausdrücklich vorgeschrieben, dass die Gesamtbeihilfen für einen Konzern die Höchstgrenzen nicht überschreiten dürfen. Österreich wandte die Grenzen dennoch auf jede Einzelgesellschaft an.

Anwälte warnen vor Insolvenzwelle

Die Konsequenzen könnten gravierend sein. Rechtsanwalt Harald Strahberger, der Vertreter der klagenden Raststättenkette, rechnet laut oe24.at „demnächst mit einer Rückforderungswelle durch die Finanzämter“ — und warnt, dass es dadurch „vermehrt zu Unternehmensinsolvenzen kommen“ werde. Sein Kollege Georg Eisenberger, der mehrere betroffene Konzerne vertritt, bezeichnete das Urteil laut oe24.at für viele Betriebe als potenziell existenzbedrohend und „brutal“.

Wie Rechtsanwältin Julia Holzmann in einer Analyse auf trend.at festhält, kommen zu den Rückforderungen selbst auch noch Rechtswidrigkeitszinsen — zwingend nach EU-Beihilfenrecht, rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Auszahlung. Den Unternehmen bleibt damit kein Spielraum, sich auf Gutgläubigkeit zu berufen.

Zwei mögliche Rettungsanker

Das Urteil könnte für manche Unternehmen noch abgemildert werden — durch zwei rechtliche Hintertüren. Erstens die Umwidmungsrichtlinie: Sie ermöglicht es Unternehmen, nachträglich auf andere Fördermodelle wie einen Verlust- oder Schadensausgleich umzustellen, bei dem die Grenzen anders berechnet werden. Zweitens läuft beim Europäischen Gerichtshof laut oe24.at auf Initiative des Oberlandesgerichts Wien noch eine Anfrage: Der EuGH soll klären, ob für die damals nur auf Englisch vorliegenden EU-Beihilfeentscheidungen zwingend eine Übersetzung hätte bereitgestellt werden müssen. Wäre das der Fall, könnte es die rechtliche Grundlage der Rückforderungen weiter erschüttern.

Einordnung: Wer trägt die Verantwortung?

Das ist die eigentliche unbequeme Frage. Die betroffenen Unternehmen haben die Förderungen nicht erschlichen — sie haben das beantragt und erhalten, was die österreichischen Behörden ihnen zugesprochen haben. Der Fehler lag in der Konstruktion des nationalen Fördersystems, das EU-Recht missachtete. Nun drohen ausgerechnet jenen Betrieben, die in der Pandemie ums Überleben kämpften, existenzbedrohende Nachforderungen. Wer die politische Verantwortung für diesen Systemfehler trägt — die damalige ÖVP-geführte Bundesregierung und die COFAG-Konstruktion — wird in der aktuellen Debatte auffällig wenig diskutiert.

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