Burkini-Verbot in Österreich, Kopftuchpflicht im Iran: Warum Religionsfreiheit nur in eine Richtung empört

Burkini-Verbot in Österreich, Kopftuchpflicht im Iran: Warum Religionsfreiheit nur in eine Richtung empört

Zwei muslimische Schwestern wurden in einem Salzburger Hotel mit Burkini nicht in den Pool gelassen. Der Fall landet vor Gericht. Die Empörung ist groß — aber der Kontext fehlt.

Was passiert ist

Am 25. Oktober 2025 reisten Jasmina und Boshra A. aus Oberösterreich für einen Kurzurlaub in ein Pongauer Hotel. Als eine der Schwestern erwähnte, ihren Burkini aus dem Auto holen zu wollen, wurde ihnen der Zugang zum Pool verweigert. Begründung der Hotelbetreiberin: Hygiene. Wie heute.at berichtet, musste sich am Mittwoch das Salzburger Landesverwaltungsgericht mit dem Fall beschäftigen — zuvor hatte die Bezirkshauptmannschaft bereits zwei Straferkenntnisse gegen das Hotel ausgesprochen, gegen die Beschwerde eingelegt wurde.

Die Hotelbetreiberin bestätigte vor Gericht, dass Burkinis im Pool nicht erwünscht seien — räumte aber ein, für ihre Hygienethese keine wissenschaftlichen Belege zu haben. „Das ist eine Annahme von uns“, sagte sie laut heute.at. Die Gegenseite verwies auf eine AGES-Stellungnahme aus 2020, in der die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit festhielt: „Der Badekleidung kommt keine relevante Bedeutung als Keimquelle zu.“

Was die Schwestern sagten — und was die Hotelchefin

Jasmina A. schilderte das Erlebnis als „maximal entwürdigend und diskriminierend“. Das sei ein „Gefühl der Ausgrenzung“ gewesen — sie hätte nicht damit gerechnet. Die beiden Schwestern haben das Hotel sofort wieder verlassen.

Was dabei in keiner Berichterstattung fehlen sollte: Laut heute.at soll die Hotelchefin im ursprünglichen Telefonat gesagt haben, mit dem Burkini könnten die Frauen „in Saudi-Arabien schwimmen gehen“ — und in Österreich hätte man sich anzupassen. Das ist ein rechtlich und moralisch problematischer Satz, der nichts mit Hygiene zu tun hat.

Was das Recht sagt

Rechtlich dürfen Hotelbetreiber im Rahmen ihrer Hausordnung bestimmte Badekleidung verbieten — aber nur, wenn das klar kommuniziert wird, etwa auf der Website oder in der Badeordnung. Wie heute.at festhält, war das offenbar nicht der Fall. Ob Diskriminierung vorlag, entscheidet das Gericht — das Erkenntnis ergeht schriftlich.

Die Gegenfrage, die niemand stellt

Die öffentliche Empörung über den Pongauer Hotelfall ist verständlich — zumindest insoweit, als die Hygienebegründung nicht trägt. Aber es gibt eine Frage, die in dieser Debatte konsequent ausgeblendet wird.

Wer in Ländern wie Saudi-Arabien, dem Iran oder Pakistan als Frau in der Öffentlichkeit nicht das trägt, was die jeweilige Auslegung des islamischen Rechts vorschreibt, riskiert Geldstrafen, Verhaftung oder Schlimmeres. In Saudi-Arabien wurde das Abayagebot für Ausländerinnen erst 2019 gelockert — für einheimische Frauen galten und gelten strengere Maßstäbe. Im Iran werden Frauen bis heute verhaftet, weil sie ihr Kopftuch nicht oder falsch tragen. Die Religionspolizei in mehreren islamisch geprägten Staaten überwacht Kleiderordnungen mit staatlicher Gewalt.

Wer in einem österreichischen Privathotel das Recht einfordert, religiöse Kleidung zu tragen — was ein legitimes Anliegen ist — sollte sich die Frage gefallen lassen: Welche Religionsfreiheit hätte eine christliche, jüdische oder atheistische Frau in jenen Ländern, aus denen diese Kleiderordnungen stammen?

Das ist keine Antwort auf den konkreten Fall. Das Hotel hat falsch argumentiert, die Begründung ist nicht stichhaltig, und wenn die Aussagen der Hotelchefin so gefallen sind wie berichtet, war das schlicht respektlos. Aber die Debatte über Religionsfreiheit in Europa verdient mehr als Empörung in eine Richtung — sie verdient Konsequenz.

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