Wie viel Steuergeld floss für die Sonderprüfung durch Rechtsanwalt Johannes Zink und das Gutachten von Herbert Motter? Wer veranlasste die Aufträge, und wie wurden sie vergeben? Die burgenländische Landesregierung verweigert zentrale Auskünfte. FPÖ-Klubobmann Christian Ries bekämpft diese Entscheidung mit einer Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht. Besonders brisant: Das Land begründet seine Geheimhaltung auch mit einer möglichen „medialen Verwertung“ der Informationen.
Der Streit um die Transparenz bei Aufträgen an Johannes Zink erreicht die nächste juristische Ebene. Mit einer auf 31. Juli 2026 datierten Beschwerde ficht FPÖ-Klubobmann Christian Ries den Bescheid der burgenländischen Landesregierung vom 2. Juli 2026 vollständig an. Beide Dokumente liegen exxtra24 vor.
Im Mittelpunkt stehen das Gutachten von Herbert Motter und die Sonderprüfung durch Johannes Zink im Zusammenhang mit der gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft „Neue Eisenstädter“. Ries verlangt Informationen über Kosten, Beauftragungen und Vergabeverfahren. Das Land verweigert den Zugang zu den Fragen 1 bis 11 sowie 13. Nur Frage 12 betrachtet es als beantwortet – doch selbst dagegen richtet sich die Beschwerde.
Welche Informationen bleiben geheim?
Der ursprüngliche Antrag vom 12. März 2026 betrifft grundlegende Fragen zum Umgang mit öffentlichem Geld:
- Welche Gesamtkosten entstanden für Motters Gutachten und Zinks Sonderprüfung?
- Wie häufig wurde Zink seit 2020 in Angelegenheiten gemeinnütziger Bauvereinigungen kontaktiert, konsultiert oder beauftragt?
- Welche Leistungen erbrachte er, und welche Kosten entstanden jährlich?
- Welche weiteren Auftragnehmer erhielten Zahlungen?
- Wer veranlasste die Beauftragungen?
- Gab es formelle Vergabeverfahren – oder auf welcher Grundlage erfolgten direkte Beauftragungen?
Damit bleiben nicht nur Honorarsummen unter Verschluss, sondern auch wesentliche Entscheidungswege innerhalb der Landesverwaltung. Ob die Aufträge wirtschaftlich und nachvollziehbar vergeben wurden, lässt sich anhand der verweigerten Auskünfte nicht überprüfen.
Land schützt Geschäftsgeheimnisse – FPÖ verlangt Kostentransparenz
Die Landesregierung beruft sich unter anderem auf Datenschutz sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Die Offenlegung könne Rückschlüsse auf Kosten- und Preisstrukturen ermöglichen und Zink beziehungsweise Motter wirtschaftlich schaden. Zink habe der Auskunftserteilung mit Schreiben vom 30. März ausdrücklich nicht zugestimmt.
Die Beschwerde hält dagegen: Gefragt werde nach den Ausgaben des Landes und der Verwendung von Steuergeld. Interne Kalkulationen, Gewinnmargen oder detaillierte Abrechnungsmodelle seien nicht Gegenstand des Begehrens. Nach Auffassung von Ries überwiegt deshalb das öffentliche Interesse an einer wirksamen Kontrolle der Landesfinanzen.
Ausgerechnet öffentliche Berichterstattung als Risiko?
Zusätzlich verweist das Land auf das damals noch nicht abgeschlossene Verfahren zur Bestellung eines Regierungskommissärs bei der „Neuen Eisenstädter“. Die verlangten Informationen seien Teil dieses Verfahrens und könnten die Entscheidungsfindung beeinträchtigen.
Auf Seite 10 nennt der Bescheid ausdrücklich die „wohl zu erwartende mediale Verwertung“ der Informationen als möglichen Störfaktor für strategische Entscheidungsprozesse.
Genau hier setzt die Beschwerde an: Kostentransparenz berühre weder den Inhalt noch das Ergebnis einer Beauftragung. Eine mögliche mediale Veröffentlichung dürfe nach Ansicht der Rechtsvertretung nicht als Begründung dienen, Auskünfte zurückzuhalten.
Die politische Frage dahinter ist deutlich: Warum soll die Öffentlichkeit nicht erfahren, was eine bereits beauftragte Prüfung kostet, nur weil darüber berichtet werden könnte?
Auch die einzige Antwort wird bestritten
Besonders bemerkenswert ist der Streit um Frage 12. Ries wollte wissen, warum externe Beratung erforderlich war und ob die Leistungen auch durch eigene Landesbedienstete hätten erbracht werden können.
Das Land erklärte, bei Prüfungen nach § 29 Absatz 2 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz könne die Landesregierung private Sachverständige oder den Revisionsverband heranziehen. Eine Erledigung durch eigene Bedienstete sei rechtlich nicht vorgesehen.
Die Beschwerde widerspricht dieser Darstellung ausdrücklich und verweist auf einen juristischen Kommentar, der auch den Einsatz eigener Bediensteter als Möglichkeit nennt. Aus Sicht des Beschwerdeführers wurde damit auch diese Frage nicht wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet.
Streit um die Kontrollfunktion der Opposition
Das Land erkennt Ries im konkreten Fall außerdem nicht als „public watchdog“ an. Seine Tätigkeit als Landtagsabgeordneter begründe aus Sicht der Behörde keinen entsprechenden Status.
Die Beschwerde verweist dagegen auf die öffentliche Kontrollaufgabe eines Oppositionspolitikers und einschlägige Gerichtsentscheidungen. Tatsächlich hat der Verwaltungsgerichtshof bereits 2025 in einem anderen Auskunftsverfahren klargestellt, dass allein die Eigenschaft als politischer Mandatar eine entsprechende Interessenabwägung nicht entkräftet. Das entscheidet den burgenländischen Fall noch nicht, stellt aber die Argumentation des Landes infrage.
Zinks Honorare beschäftigen exxtra24 seit Monaten
exxtra24 berichtete bereits am 25. September über die verweigerten Auskünfte. Die nun vorliegende Beschwerde zeigt, an welchen Punkten Ries die rechtliche Begründung des Landes angreift.
In einem separaten Vorgang zur Asbest-Causa veröffentlichte exxtra24 zuvor Informationen über zwei HBA-Honorarnoten von insgesamt 49.905,90 Euro brutto. Diese Rechnungen betreffen nicht die hier bekämpfte Auskunftsverweigerung zur „Neuen Eisenstädter“. Sie zeigen jedoch, warum Aufträge, Honorare und Zinks unterschiedliche Funktionen im Burgenland seit Monaten Gegenstand öffentlicher Fragen sind. Die Honorarnoten allein belegen weder ein Fehlverhalten noch ihre tatsächliche Bezahlung.
Was hält das Land zurück – und warum?
Belegt ist, welche Informationen die Landesregierung verweigert: Kosten, Auftragnehmer, Beauftragungswege und Vergabedaten. Ob dahinter rechtswidrige Vorgänge stehen, lässt sich aus der Geheimhaltung allein nicht ableiten. Gerade die verweigerten Informationen wären aber notwendig, um die Verwendung öffentlicher Mittel nachvollziehbar zu prüfen.
Ries beantragt die Aufhebung des Bescheids und die vollständige Herausgabe der Informationen, hilfsweise eine teilweise Offenlegung oder eine neuerliche Entscheidung der Behörde. Eine gerichtliche Entscheidung über diese Beschwerde ist aus den vorliegenden Unterlagen nicht ersichtlich.
Damit bleibt die zentrale Frage offen: Warum hält das Land selbst grundlegende Angaben über den Einsatz von Steuergeld zurück – statt durch nachvollziehbare Zahlen und Entscheidungswege Klarheit zu schaffen?
Credits: Credits: Parlamentsdirektion / PHOTO SIMONIS
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