Wer verdient was — und darf das jeder wissen? Mit ihrem Entwurf zur EU-Lohntransparenzrichtlinie hat Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) eine Debatte entfacht, die weit über Frauenpolitik hinausgeht.
Was der Entwurf konkret vorsieht
Arbeitnehmer sollen künftig Auskunft über Durchschnittsgehälter vergleichbarer Tätigkeiten erhalten können. Verbote, über das eigene Gehalt zu sprechen, werden unwirksam. In Stellenausschreibungen müssen Arbeitgeber das Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne offenlegen. Unternehmen ab 100 Mitarbeitern erstellen regelmäßige Einkommensberichte, ab 250 sogar jährlich — so sieht es die EU-Richtlinie 2023/970 vor, deren Umsetzungsfrist laut EU-Kommissionsvertretung Österreich am 7. Juni 2026 ablief.
Schumann hatte laut oe24.at angekündigt, notfalls auch ohne Einigung der Sozialpartner einen Entwurf vorzulegen. Genau das ist nun passiert — ein Signal, das in der Koalition und bei der Wirtschaft gleichermaßen schlecht ankam.
WKÖ: „Null Verständnis“
Die Wirtschaftskammer macht unmissverständlich klar, was sie von dem Vorgehen hält. WKÖ-Generalsekretär Jochen Danninger warnte laut oe24.at vor einem neuen „Bürokratiemonster“, das dem Wirtschaftsstandort Österreich schaden könnte. Für Schumanns Entscheidung, den Entwurf ohne Sozialpartnereinigung weiterzuschieben, habe man „null Verständnis“. Zusätzliche Berichtspflichten, höherer Verwaltungsaufwand und neue Kosten für Unternehmen seien die absehbare Folge.
Auch innerhalb der Koalition gibt es Skepsis: Die NEOS hatten zuletzt laut vol.at eine Überarbeitung der Richtlinie gefordert. Ihr Wirtschaftssprecher Markus Hofer bezeichnete eine Umsetzung im Schnellverfahren als „Pfusch mit Ansage.“
AK und ÖGB applaudieren
Auf der anderen Seite des Grabens stehen Arbeiterkammer und Gewerkschaft. AK-Präsidentin Renate Anderl begrüßte laut oe24.at, „dass in Sachen Lohntransparenz nun endlich etwas weitergeht.“ Die Frauen in Österreich würden lange genug auf eine faire Bezahlung warten. ÖGB-Bundesfrauensekretärin Dorottya Kickinger sprach von einem „wichtigen Schritt“ — jetzt könne auf politischer Ebene verhandelt werden.
Ob das Gesetz kommt, entscheidet die Koalition
Schumanns Entwurf ist in der politischen Koordinierung — das bedeutet: ÖVP und NEOS müssen noch zustimmen, bevor er in die Begutachtung und anschließend ins Parlament geht. Österreich gehört laut dem Umsetzungsmonitor der Kanzlei Addleshaw Goddard, wie Euronews berichtet, zu jenen sechs EU-Staaten mit dem größten Rückstand bei der Umsetzung. Die Debatte darüber, wer künftig wissen darf, was der Kollege verdient, hat gerade erst begonnen.
Credits: BKA Regina Aigner
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