Brückenbauer oder nicht: Meinl-Reisingers selektiver Umgang mit der österreichischen Neutralität

Brückenbauer oder nicht: Meinl-Reisingers selektiver Umgang mit der österreichischen Neutralität

Außenministerin Meinl-Reisinger wirbt in New York mit der österreichischen Neutralität um einen UN-Sicherheitsratssitz. Gleichzeitig bestellt sie nach einem Drohneneinschlag in Rumänien Russlands Botschafter ein, obwohl Österreich nicht NATO-Mitglied ist und von dem Vorfall nicht direkt betroffen war. Und zum UPA-Dekret, das Polens wichtigste europäische Allianz erschütterte, schweigt sie.

Was die Neutralität rechtlich bedeutet

Das Bundesverfassungsgesetz über die immerwährende Neutralität Österreichs trat am 26. Oktober 1955 in Kraft – als Bedingung für den Abzug der alliierten Besatzungsmächte und die Wiedererlangung der Souveränität. Wie das Parlament Österreich in seiner Rechtsinformation festhält, verbietet es Österreich, einem Militärbündnis beizutreten oder anderen Staaten Militärbasen auf österreichischem Staatsgebiet zu gewähren. Es ist kein Parteiprogramm. Es ist Verfassungsrecht.

Was Meinl-Reisinger dazu sagt – und was sie tut

Die NEOS-Chefin und Außenministerin hat ihre Position zur Neutralität nie versteckt. Wie neos.eu dokumentiert, fordern die NEOS offen eine Debatte darüber, ob Neutralität im Rahmen einer europäischen Sicherheitsarchitektur noch zeitgemäß sei. Meinl-Reisinger selbst erklärte öffentlich, Neutralität dürfe „kein Dogma“ sein. Das ist eine legitime politische Position – aber sie hat eine Konsequenz: Wer die Neutralität für überholt hält, kann sie nicht gleichzeitig als diplomatisches Kapital nutzen.

Genau das passiert aber. Wie das Bundeskanzleramt in seiner offiziellen Aussendung zur UN-Sicherheitsratskandidatur dokumentierte, bewirbt sich Österreich unter dem Motto „Partnerschaft – Dialog – Vertrauen“ – und damit implizit als neutraler, glaubwürdiger Vermittler. Die Neutralität ist dabei nicht wegzudenken. Ohne sie wäre Österreich außenpolitisch ein mittelgroßes EU-Land ohne Sonderstatus. Mit ihr ist es ein gefragter Gesprächspartner zwischen den Blöcken.

Die konkreten Widersprüche

Wie heute.at berichtete, bestellte Meinl-Reisinger nach dem Drohneneinschlag in Rumänien den russischen Botschafter in Wien ein – obwohl Österreich weder NATO-Mitglied ist noch direkt betroffen war. Deutschland, Spanien und Italien taten das nicht.

Selenskyj bestimmte per Dekret im Jänner 2026 die Verleihung des ukrainischen Verdienstordens II. Klasse an Meinl-Reisinger – für die „Unterstützung der Souveränität und territorialen Integrität der Ukraine.“ Wie oe24 unter Berufung auf die parlamentarische Anfragebeantwortung berichtete, erklärte Meinl-Reisinger, sie habe den Orden nicht angenommen und plane dies auch nicht – insbesondere solange der Krieg andauere. Die österreichische Botschaft in Kiew hatte den Vorgang bereits öffentlich gemacht.

Zum UPA-Dekret Selenskyjs, das die polnisch-ukrainische Allianz – Europas wichtigste Sicherheitspartnerschaft an der Ostflanke – ernsthaft belastete, schwieg die Außenministerin öffentlich. Eine Reaktion war bis Redaktionsschluss nicht auffindbar.

Der eigentliche Widerspruch

Wer die Neutralität für nicht mehr zeitgemäß hält, aber gleichzeitig damit in New York um Stimmen für den Sicherheitsrat wirbt, muss sich die Frage gefallen lassen: Was gilt jetzt? Ist die Neutralität ein Wert – oder ein Werkzeug?

Wer den russischen Botschafter einbestellt, aber zum UPA-Dekret schweigt, macht keine Neutralitätspolitik. Er macht Interessenpolitik – und nennt sie Brückenbau. Das ist kein Vorwurf der Böswilligkeit. Es ist der Hinweis auf einen Widerspruch, den Meinl-Reisinger selbst aufgebaut hat – und den sie bisher nicht aufgelöst hat.

Credits: APA

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