Fast zwei Jahre nach seinem Rücktritt steht der frühere Linzer Bürgermeister Klaus Luger heute vor Gericht. Er räumt das Gutachten ein – aber nicht die Schuld.
Der Fall in Kürze
Der Vorgang, der zum Prozess führte, liegt fast zehn Jahre zurück. Im Jahr 2017 spielte Luger – damals Linzer Bürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzender der städtischen Veranstaltungsgesellschaft LIVA – seinem bevorzugten Kandidaten Dietmar Kerschbaum vorab die Fragen der Hearingkommission zu, wie ORF Oberösterreich und SN.at unter Berufung auf APA berichten. Kerschbaum bewarb sich um die Intendanz des Brucknerhauses und bekam den Posten. Als über einen Whistleblower durchsickerte, dass der neue LIVA-Chef die Fragen vorab gekannt hatte, gab Luger als Aufsichtsratsvorsitzender ein Rechtsgutachten in Auftrag – obwohl er selbst die undichte Stelle war.
Im August 2024 veröffentlichten die Oberösterreichischen Nachrichten einen Chatverlauf, der Luger eindeutig als Verursacher des Lecks auswies. Wenig später trat er zurück. Der angerichtete Schaden wird von der Staatsanwaltschaft mit exakt 19.061,15 Euro beziffert – der Rechnungsbetrag des Gutachtens.
„Nicht schuldig“ – aber Gutachten eingestanden
Vor dem Landesgericht Linz ließ Lugers Anwalt im Eröffnungsplädoyer ausrichten: Sein Mandant bekennt sich nicht schuldig. Den Vorwurf, das Gutachten in Auftrag gegeben zu haben, räumte Luger laut oe24 und nachrichten.at aber ein. Die Verteidigung argumentiert, das Gutachten habe „überwiegend werthaltige“ Aussagen für die LIVA enthalten und sei damit kein Schaden. Auf die Frage der Richterin, warum er den Aufsichtsrat nicht bereits im Dezember informiert habe, zog Luger laut nachrichten.at-Liveticker das Argument des gegenseitigen Misstrauens heran: „Wenn ich den Aufsichtsrat über einen Whistleblower informiert hätte, hätten Sie fünf Minuten später einen Liveticker in den Medien dazu gefunden.“
Diversion zweimal gescheitert
Ursprünglich sollte der Fall per Diversion erledigt werden – Luger hatte das Angebot des Landesgerichts angenommen und eine Geldbuße bezahlt. Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein, weil Lugers Handeln geeignet sei, „das Vertrauen der Öffentlichkeit in eine ordnungsgemäße Abwicklung aller finanziellen Vorgänge in staatsnahen Unternehmen zu erschüttern“, wie oe24 berichtet. Das OLG Linz schloss sich dieser Ansicht an und kippte die Diversion im April 2026. Es ist damit die zweite prominente Diversion in Linz, die das OLG kippte – nach jener für den früheren ÖVP-Klubobmann August Wöginger.
Kurzer Prozess, mögliche Folgen
Die Verhandlung wurde nur für drei Stunden anberaumt, vier Zeugen sind geladen – ein Urteil soll laut oe24 und SN.at noch heute zu Mittag gesprochen werden. Bei einer Verurteilung drohen Luger bis zu drei Jahre Haft. Dazu kommen mögliche zivilrechtliche Konsequenzen: Kerschbaum wurde noch in Lugers Amtszeit wegen Compliance-Vorwürfen entlassen und klagt dagegen. Sollte die Stadt im Arbeitsrechtsstreit verlieren, könnte die LIVA mit Regressforderungen an Luger herantreten.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
Credits: Remotabi – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=59344013
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