Eine neue Leitlinie der EU-Asylagentur sorgt für Empörung: Syrer mit IS-Nähe gelten meist als verfolgt – Christen nur noch in Ausnahmefällen. Die Regelung ist rechtlich nicht bindend, prägt aber die Asylpraxis in allen EU-Staaten.
Die Richtlinie klingt absurd: Wer als IS-nah gilt, kommt im Asylverfahren leichter durch als ein Christ. Das ist keine Übertreibung, sondern die Konsequenz einer neuen EU-Leitlinie zu Syrien, die im Dezember 2025 veröffentlicht wurde und bereits heftige Kritik auslöst.
Was steht in der Leitlinie?
Die Europäische Asylagentur (EUAA) hat ihren Länderleitfaden zu Syrien grundlegend überarbeitet. Anlass ist der Sturz des Assad-Regimes und die neue politische Lage. Das Dokument ist kein Gesetz, hat aber massive Auswirkungen: Es prägt, wie Asylbehörden in allen EU-Mitgliedstaaten entscheiden.
Wie die EUAA in ihrem offiziellen Country Guidance festhält, bewertet die Leitlinie, bei welchen Personengruppen eine „wohlbegründete Furcht vor Verfolgung“ vorliegt. Diese Einschätzung ist entscheidend – wer diese erste Hürde nicht nimmt, scheitert meist sofort im Asylverfahren.
IS-Nähe als Schutzgrund
Für Personen mit Verbindungen zum sogenannten Islamischen Staat fällt die Bewertung eindeutig aus. Wie Exxpress berichtet, gilt „im Allgemeinen“ ein Verfolgungsrisiko. Gemeint sind nicht nur tatsächliche IS-Mitglieder, sondern auch Familienangehörige, Bewohner früherer IS-Gebiete und Menschen aus Lagern im Nordosten Syriens.
Die Begründung der EUAA: Diese Personen geraten ins Visier bewaffneter Akteure – der Syrischen Demokratischen Kräfte unter kurdischer Führung oder der Sicherheitsdienste der neuen Übergangsregierung. Willkürliche Festnahmen, Misshandlungen und kollektive Bestrafungen seien dokumentiert.
Die praktische Folge: Wer als IS-nah gilt, kommt deutlich leichter über die erste Hürde im Asylverfahren.
Was gilt für echte IS-Mitglieder?
Auch bei tatsächlicher IS-Zugehörigkeit ist Schutz nicht automatisch ausgeschlossen. Die EUAA verlangt eine besonders sorgfältige Prüfung. Die bloße Mitgliedschaft allein reiche nicht aus, um Schutz zu verweigern – entscheidend sei, ob eine wissentliche Beteiligung an Terrorakten oder schweren Verbrechen nachweisbar ist.
Das Problem: Beteiligung an Terror in Kriegsgebieten ist oft schwer zu belegen. Beweise sind schwer zu beschaffen, Zeugenaussagen kaum zu bekommen. Wo Nachweise fehlen, steigt das Risiko, dass Ausschlussgründe nicht greifen – obwohl sie im Raum stehen.
Christen: Schutz nur noch in Ausnahmefällen
Völlig anders bewertet die EU-Asylagentur syrische Christen. Wie die EUAA auf ihrer Website festhält, seien „Verfolgungshandlungen gegen Christen selten“. Eine begründete Furcht vor Verfolgung könne daher nur noch „in Ausnahmefällen“ angenommen werden.
Damit steht fest: Christsein allein gilt nicht mehr als ausreichender Schutzgrund.
Christliche Asylwerber müssen zusätzliche individuelle Risiken nachweisen – etwa konkrete Bedrohungen, besondere öffentliche Sichtbarkeit oder regionale Gefahrenlagen. In vielen Fällen endet das Verfahren damit bereits zu Beginn.
Die Begründung der EU
Die EUAA begründet den Kurswechsel mit dem politischen Umbruch in Syrien. Das Assad-Regime als zentraler staatlicher Verfolger sei gestürzt, die neue Übergangsregierung betone offiziell den Schutz von Minderheiten, und Angriffe auf Christen würden nur noch vereinzelt auftreten.
Im Country Guidance heißt es konkret: „Besides an isolated attack at the Greek orthodox Church in the Dweila neighbourhood of Damascus and rare instances of abductions of women, acts reported to be committed against Christians do not amount to persecution.“
Die Realität sieht anders aus
Diese Einschätzung steht in krassem Widerspruch zu Berichten von Menschenrechtsorganisationen. International Christian Concern dokumentierte 2025 eine „beunruhigende Entwicklung“ mit Dutzenden Vorfällen: Vandalismus an Kirchen, Schändung von Friedhöfen, Zwangsvertreibung christlicher Familien und Einschüchterungen.
Am 22. Juni 2025 ereignete sich ein Selbstmordanschlag auf die Mar-Elias-Kirche in Damaskus. Ein Attentäter eröffnete während der Liturgie das Feuer auf Gläubige und zündete dann eine Sprengstoffweste. Mindestens 22 Menschen starben, Dutzende wurden verletzt. Es war der erste große Kirchenanschlag in Syrien seit Assads Sturz.
Unsicherheit und Angst
Christliche Gemeinden berichten von zunehmender Unsicherheit. Wie die EUAA selbst in ihrem COI Report vom Juli 2025 festhält, äußerten christliche Vertreter in Interviews „ein Gefühl von Unsicherheit und Angst“. Ein syrisch-orthodoxer Theologe sprach von Islamisierungsängsten und einer „chaotischen“ politischen Übergangsphase.
Viele Christen überlegen zu gehen. Der Leiter des armenischen Gemeindekomitees erklärte der New York Times, viele Armenier würden das Land verlassen wollen, aus Angst vor der Zukunft.
Der entscheidende Unterschied
Asylverfahren funktionieren in Stufen. Wer an der ersten Stufe – dem Verfolgungsrisiko – scheitert, ist draußen. Für IS-nahe Syrer bedeutet das: Ein Verfolgungsrisiko wird meist angenommen, das Verfahren läuft weiter. Für Christen bedeutet es: Ein Verfolgungsrisiko wird nur selten anerkannt – viele scheitern sofort.
Faktisch erleichtert IS-Nähe das Asylverfahren, während Christsein kaum noch trägt. Das ist die Schieflage, die für Empörung sorgt.
Kein Automatismus – aber eine klare Tendenz
Die EUAA betont, dass es keinen automatischen Anspruch auf Asyl gebe. Jeder Fall werde individuell geprüft. Doch die Leitlinie setzt sehr unterschiedliche Ausgangspunkte – und genau das macht sie politisch brisant.
Der große Bruch liegt bei den Christen: Christsein gilt nun nur noch ausnahmsweise als Verfolgungsgrund. Damit wird das Schutzprofil christlicher Syrer deutlich abgewertet. Bei IS-Nähe wird ein Verfolgungsrisiko meist angenommen – bei Christen nur noch in Ausnahmefällen.
Bindung der Mitgliedstaaten
Die Leitlinie ist rechtlich nicht bindend. Laut EUAA-Regulation sollten die Mitgliedstaaten die Guidance bei der Prüfung von Asylanträgen „berücksichtigen“, ohne dass ihre Zuständigkeit für die Entscheidung im Einzelfall berührt wird.
In der Praxis orientieren sich Asylbehörden aber stark an den EU-Vorgaben. Die Leitlinie prägt damit faktisch, wer in Europa Schutz bekommt und wer nicht – auch wenn das Papier formell nur Empfehlungscharakter hat.
Politisches Sprengpotential
Die neue Regelung birgt enormes politisches Sprengpotential. Dass ausgerechnet Personen mit IS-Bezug bessere Chancen haben sollen als verfolgte Christen, widerspricht dem Rechtsempfinden vieler Menschen. Die Frage nach der Sicherheit in Europa stellt sich verschärft, wenn IS-nahe Personen leichter Schutz erhalten.
Die EU-Asylagentur unter Direktorin Nina Gregori wird sich dieser Kritik stellen müssen. Die Leitlinie mag rechtlich auf dem Boden der EU-Asylgesetzgebung stehen – politisch ist sie ein Pulverfass.
Credits: APA
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