Seit Dienstag gilt das neue Kopftuchverbot für unter 14-jährige Schülerinnen an Schulen. Familien- und Integrationsministerin Claudia Bauer (ÖVP) rechnet bereits jetzt fest damit, dass die Regelung erneut vor dem Verfassungsgerichtshof landen wird – zeigt sich aber zuversichtlich, dass sie diesmal Bestand hat.
„Sobald die ersten Strafen ausgesprochen werden“
„Ich bin zuversichtlich, dass es halten wird. Das letzte Wort hat das Höchstgericht, und ich bin Realistin: Sobald die ersten Strafen ausgesprochen werden, wird es eine Anfechtung vor dem Verfassungsgerichtshof geben“, so Bauer. Ein früheres Kopftuchverbot war 2020 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden – die damaligen Erkenntnisse seien bei der neuen Regelung berücksichtigt worden. „Wir haben es nach bestem Wissen und Gewissen vorbereitet. Wir haben viele Monate nicht nur inhaltlich darüber verhandelt, sondern es auch auf Punkt und Beistrich geprüft. Verfassungsjuristen waren eingebunden.“
Wie viele Mädchen tatsächlich betroffen sind
Eine belastbare Datengrundlage zur genauen Zahl der betroffenen Schülerinnen gibt es laut Bauer bislang nicht, lediglich Expertenschätzungen. Diese orientieren sich unter anderem an Wien: Von 84.000 Schülerinnen unter 14 Jahren seien dort 41 Prozent muslimisch, in Linz liege der Anteil bei 37 Prozent. Aus Deutschland wisse man zudem, dass mehr als jede dritte junge Frau ein Kopftuch trage. Auf Wien umgelegt ergebe das laut Bauer deutlich mehr als 10.000 Betroffene. „Es sind also keine Einzelfälle“, so die Ministerin gegenüber den „Oberösterreichischen Nachrichten“. Im Herbst soll gemeinsam mit dem Bildungsministerium eine genauere Erhebung durchgeführt werden.
Ein Semester Aufklärung vor dem Inkrafttreten
Vor dem Inkrafttreten wurde ein volles Semester lang auf Aufklärung gesetzt: Schulen und Direktionen wurden informiert, zudem fanden Elternabende statt. Bauer berichtet auch von Fällen aus Sommerschulen, bei denen Mütter ihren Töchtern bereits am Schuleingang das Kopftuch abgenommen hätten, obwohl das Verbot zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht galt.
Strafen bis zu 800 Euro nur als letztes Mittel
Für die Ministerin steht zunächst die Unterstützung der Mädchen im Mittelpunkt: „Es ist ein gutes Gesetz, wenn Mädchen bestärkt werden und wir die Sichtbarkeit und die Selbstbestimmtheit insbesondere von Schülerinnen stärken können.“ Das Vertrauensverhältnis zwischen Schülerinnen und Lehrpersonal dürfe dabei nicht beschädigt werden: „Die Lehrkräfte werden nicht zu Polizisten im Klassenzimmer.“ Wird das Verbot nicht eingehalten, soll zunächst die Schulleitung Gespräche mit dem Mädchen und dessen Eltern führen. Bleiben diese erfolglos, wird die Bildungsdirektion eingeschaltet, die weitere Experten hinzuziehen kann. Erst wenn weiterhin keine Einsicht besteht, können Strafen von bis zu 800 Euro verhängt werden.
Auch Privatschulen und Hausunterricht erfasst
Das Verbot gilt nun auch an Privatschulen. Zusätzlich sollen mögliche Umgehungskonstruktionen über den Hausunterricht verhindert werden – für Schüler mit schlechten Deutschkenntnissen sei ein Wechsel in den Hausunterricht laut Bauer ohnehin nahezu unmöglich.
Integrationspflicht soll auch erwachsene Frauen erreichen
Bei älteren Mädchen und Frauen setzt die Ministerin auf die geplante Integrationspflicht. Viele Betroffene würden Beratungsstellen nicht aus eigenem Antrieb wegen möglicher Unterdrückung durch ihre Männer aufsuchen, sondern erstmals dann, wenn sie zur Teilnahme an einem Sprachkurs verpflichtet werden. „Deswegen ist das Integrationspflichtengesetz in meinen Augen auch die wichtigste frauenpolitische Maßnahme im Integrationsbereich, weil wir damit alle Frauen erreichen.“ Auch Männer sollen laut Bauer stärker in die Verantwortung genommen werden, ergänzende Maßnahmen zum Kopftuchverbot sollen sich zudem gezielt an jüngere Burschen richten, die in patriarchalen Strukturen aufgewachsen seien.
Noch kein Durchbruch beim Integrationspaket
Beim geplanten Integrationspflichtengesetz gibt es innerhalb der Koalition noch keine endgültige Einigung. Der Entwurf aus Bauers Ressort liege bereits seit Jahresbeginn vor, wie die Ministerin betont. Gleichzeitig wartet sie auf den Entwurf zur Reform der Sozialhilfe von Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ), die ein Inkrafttreten mit 1. Jänner 2027 angekündigt hatte – im Oktober soll dazu der Fristenlauf beginnen, ehe das Gesetz in Begutachtung geht. Die Verantwortung für die noch fehlende Vorlage sieht Bauer beim Sozialministerium. Auf Berichte über ein angespanntes Verhältnis zwischen ihr und Schumann reagiert sie knapp: „Ein gutes Verhältnis ist keine politische Kategorie. Was am Ende zählt, ist das Ergebnis.“
Wer vom Integrationsprogramm erfasst wäre
Das verpflichtende Integrationsprogramm soll Asylberechtigte mit positivem Bescheid, subsidiär Schutzberechtigte, Vertriebene aus der Ukraine sowie weitere Drittstaatsangehörige erfassen. Sollten die finanziellen Mittel ausreichen, könnte die Verpflichtung laut Bauer auch auf Asylwerber mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit ausgeweitet werden – für diese Gruppe wären auch vorbereitende Maßnahmen für den Arbeitsmarkt denkbar, obwohl dieser für sie formal noch nicht geöffnet ist.
Credits: BKA/Regina Aigner
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