Eine Woche vor der Eröffnung des neuen Weihnachtsmarkts im Zürcher Hauptbahnhof sorgt eine Entscheidung für hitzige Diskussionen: Unter dem Motto „Polarzauber“ wird Bargeld komplett verbannt. Besucher können ihre Glühweine, Lebkuchen und Weihnachtsgeschenke nur noch mit Karte oder Smartphone bezahlen. Wer als Standbetreiber dennoch Bargeld annimmt, riskiert eine saftige Strafe von umgerechnet 540 Euro. Das berichtet das Konsumentenmagazin „K-Tipp“.
Die Veranstalter der Polarzauber AG begründen diesen Schritt mit organisatorischen Vorteilen. „An Veranstaltungen dieser Größe ist das üblich“, heißt es. Zudem erleichtere das bargeldlose System die Erfassung und Kontrolle der Umsätze, da Standbetreiber künftig eine Umsatzbeteiligung abführen müssen.
Standbetreiber schlagen Alarm
Doch nicht alle sind begeistert. Ein Marktfahrer äußerte gegenüber „K-Tipp“ seine Bedenken: „Etwa die Hälfte meiner Kundschaft zahlt traditionell mit Bargeld. Ich befürchte, dass sich ein Stand künftig wirtschaftlich nicht mehr lohnt.“ Auch andere Standbetreiber fürchten, dass spontane Käufe durch das bargeldlose System erschwert werden könnten.
Stadt Zürich unterstützt das Konzept
Die Stadt Zürich und die SBB, als Eigentümerin des Hauptbahnhofs, stehen hinter der Entscheidung der Veranstalter. Beide betonen, dass es keine offiziellen Richtlinien zu Zahlungsmitteln gebe. Der Veranstalter habe die Freiheit, selbst zu entscheiden, welche Bezahlformen zugelassen werden.
Bargeldlos: Ein Trend mit Vorreitern
Der Zürcher Weihnachtsmarkt ist kein Einzelfall. Auch in Bern, Luzern und Winterthur setzen Weihnachtsmärkte zunehmend auf bargeldlose Bezahlung. Allerdings bleibt es dort meist bei einer Empfehlung, Bargeld wird weiterhin akzeptiert. Der Zürcher „Polarzauber“ geht mit seinem strikten Bargeldverbot jedoch einen Schritt weiter.
Rechtliche Grauzone
In der Schweiz gibt es keine einheitliche Regelung zur Annahme von Bargeld. Lediglich im Kanton Genf sind Restaurants, Hotels und Unterhaltungsbetriebe gesetzlich verpflichtet, Bargeld anzunehmen. Auf nationaler Ebene sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit für eine solche Pflicht. Eine gesetzliche Annahmeverpflichtung würde „die Wirtschaftsfreiheit stark einschränken“, heißt es in einem Bericht von 2022.
Quelle: oe24
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