Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) will einen der umstrittensten Fördertöpfe im österreichischen Gesundheitssystem abschaffen: den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds, kurz PRIKRAF. Sowohl seine eigenen Koalitionspartner als auch die Betroffenen selbst lehnen den Vorstoß jedoch ab – und ein genauerer Blick auf die Fakten relativiert zudem Bablers zentrales Kernargument.
Bablers Ankündigung im Sommergespräch
„Über 200 Millionen pro Jahr, die wir in die privaten Krankenanstalten stecken, um unter anderem auch die Schönheitsoperationen der Superreichsten zu finanzieren“, werde man künftig „dem öffentlichen System zur Verfügung“ stellen, kündigte Babler am Montagabend im ORF-„Sommergespräch“ an, wie derStandard berichtet. Die Maßnahme werde er in die Herbstarbeit der Regierung mitnehmen.
Was der PRIKRAF überhaupt ist
Der Fonds speist sich aus Geldern der Sozialversicherungsträger, enthält mehr als 200 Millionen Euro und wird jährlich valorisiert. Er dient dazu, in Privatspitälern erbrachte Leistungen abzudecken, die eigentlich die Sozialversicherung übernimmt. Eingeführt wurde der PRIKRAF 2002 von der ersten schwarz-blauen Regierung – davor bestanden lediglich individuelle Vereinbarungen zwischen einzelnen Spitälern und Sozialversicherungsträgern.
Beide Koalitionspartner lehnen ab
Sowohl ÖVP als auch NEOS erteilten Bablers Vorschlag umgehend eine Absage. Die ÖVP teilte mit: „Niemand bekommt einen schnelleren Termin, wenn stattdessen die private Versorgung geschwächt wird.“ Der Vorschlag sei zudem „kein Teil der Einigung auf eine Gesundheitsreform“. Die NEOS argumentieren ähnlich: „Gerade bei häufigen Eingriffen wie Operationen an der Hüfte und bei Gelenkprothesen leisten sie einen wesentlichen Teil der Versorgung und tragen dazu bei, Wartezeiten zu verkürzen.“ Zudem würden PRIKRAF-Krankenhäuser „in der Regel besonders ressourcenschonend und effizient“ arbeiten, so die pinke Position. Auch der Fachverband der Gesundheitsbetriebe in der Wirtschaftskammer warnt, dass bei einer Abschaffung zusätzliche Behandlungskapazitäten wegfallen würden. Von der Opposition kommt ebenfalls scharfe Kritik: Die Grünen bezeichneten Bablers Vorstoß als „populistisches Geplärre“, die FPÖ als „Nebelgranate“.
Werden damit tatsächlich Schönheits-OPs finanziert?
Genau hier setzt eine wichtige Klarstellung an: Nein, zumindest nicht in dem Sinn, den Babler suggeriert. Geld aus dem PRIKRAF darf grundsätzlich nur für Behandlungen verwendet werden, die auch in öffentlichen Krankenhäusern erbracht werden. Ein Eingriff wie eine Lidstraffung, der rein kosmetisch sein könnte, kann etwa wegen eingeschränkter Sicht auch medizinisch notwendig sein – nur dann übernimmt die Sozialversicherung überhaupt die Kosten. Andreas Huss, Obmann der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und Arbeitnehmervertreter in der ÖGK, betont, dass das Vorliegen einer medizinischen Indikation seitens der Kasse genau geprüft werde, bevor eine Kostenübernahme erfolge. PRIKRAF-Geschäftsführer Herbert Schnötzinger ergänzt zudem, dass im Schnitt nur rund ein Drittel jener Kosten, die ein Privatspital nach Behandlungen und Aufenthalten verrechnet, überhaupt vom PRIKRAF getragen werde. Der Fonds erfülle darüber hinaus auch einen Qualitätsprüfungsauftrag.
Doch auch der ÖGK-Obmann sieht Reformbedarf
Trotz dieser Einordnung ist der PRIKRAF selbst kein Fonds ohne Kritiker: ÖGK-Obmann Huss fordert bereits seit Jahren eine Reform oder Abschaffung – allerdings mit anderer Begründung als Babler. Er nennt vier konkrete Kritikpunkte. Erstens müsse bei Komplikationen in Privatspitälern häufig das öffentliche System einspringen, wodurch der Sozialversicherung doppelte Kosten entstehen – hier sollte eine Gegenverrechnung mit den Privatkliniken möglich sein. Zweitens sitzen in der PRIKRAF-Kommission mehr Vertreter der Wirtschaftskammer, also der Krankenhäuser selbst, als der Sozialversicherung, aus deren Töpfen das Geld überhaupt stammt – ein Ungleichgewicht, das Huss ändern will. Drittens brauche es einen beschränkten Zugriff auf eine gewisse Anzahl an Betten, sollten im öffentlichen System zu lange Wartezeiten entstehen. Und viertens werde pauschal in den Fonds eingezahlt, unabhängig davon, wie viele Leistungen dafür tatsächlich erbracht werden. Zum Vergleich mit dem für öffentliche Spitäler geltenden System der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung (LKF): Auf einen LKF-Punkt kommen laut Schnötzinger in PRIKRAF-Häusern derzeit rund 50 Cent – ein Wert, der leicht unter jenem für Leistungen in öffentlichen Spitälern liegt.
Ein Streit mit mehreren Ebenen
Der Fall zeigt damit ein differenzierteres Bild, als es Bablers zugespitzte Ankündigung zunächst vermuten lässt: Während sein plakatives „Schönheits-OPs der Superreichen“-Argument einer genaueren Prüfung nicht standhält, bestehen beim PRIKRAF selbst durchaus strukturelle Probleme – nur eben andere, als der SPÖ-Chef öffentlich in den Vordergrund stellt. Ob sich daraus im Herbst eine sachliche Reformdebatte statt eines reinen Abschaffungsstreits entwickelt, bleibt abzuwarten.
Credits: Parlamentsdirektion/Katie-Aileen Dempsey
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