Asbest-Affäre im Burgenland: ÖVP-Strobl zieht Nordkorea-Vergleich

Asbest-Affäre im Burgenland: ÖVP-Strobl zieht Nordkorea-Vergleich

Nach dem jüngsten exxtra24-Bericht über eine interne E-Mail zur Asbest-Causa sollen zahlreiche Mitarbeiter der burgenländischen Landesverwaltung zu persönlichen Gesprächen eingeladen worden sein. Betroffen seien laut ÖVP insbesondere Bedienstete mit Zugang zu Gutachten, Rechnungen, Verträgen und anderen sensiblen Unterlagen. ÖVP-Klubobmann Bernd Strobl spricht von Einschüchterung und fordert die Personalvertretung zum Handeln auf.

Mitarbeiter offenbar zu persönlichen Gesprächen eingeladen

Erst vor wenigen Tagen berichtete exxtra24 über eine interne E-Mail innerhalb der burgenländischen Landesverwaltung, die erhebliche Fragen aufwirft. Darin sollen Mitarbeiter mit möglichem Zugang zu sensiblen Unterlagen der Asbest-Causa an ihre Verschwiegenheitspflichten erinnert worden sein. Gleichzeitig seien sie aufgefordert worden, Hinweise auf mögliche „gerichtlich strafbare Handlungen“ und daran beteiligte Personen zu melden.

Nun soll sich die von der ÖVP als „Maulwurfaffäre“ bezeichnete Entwicklung weiter zuspitzen. Zahlreiche Mitarbeiter, die möglicherweise Zugriff auf Gutachten, Rechnungen, Verträge, Akten und andere relevante Dokumente hatten, seien nach Erscheinen des jüngsten exxtra24-Artikels zu persönlichen Gesprächen eingeladen worden.

Nach übereinstimmenden Informationen aus dem Umfeld der Landesverwaltung sollen Mitarbeiter aus den Abteilungen 3, 4 und 5 sowie aus Stabsstellen betroffen sein. Die genaue Zahl der betroffenen Mitarbeiter ließ sich bislang nicht abschließend verifizieren. Ebenso ist nicht abschließend geklärt, wer die Gespräche angeordnet hat und welche Fragen dabei gestellt wurden.

Offen ist auch, ob es sich um gewöhnliche dienstliche Gespräche, formelle Befragungen oder eine gezielte Suche nach möglichen Informanten handelt. Ob die Gespräche als direkte Reaktion auf die Veröffentlichung angeordnet wurden, ist bislang ebenfalls nicht belegt. Der zeitliche Zusammenhang macht eine transparente Erklärung durch die Verantwortlichen jedoch erforderlich.

Strobl: „Da werden Mitarbeiter systematisch eingeschüchtert“

ÖVP-Klubobmann Bernd Strobl übt scharfe Kritik am Vorgehen der rot-grünen Landesregierung. Er bezeichnet die persönlichen Gespräche als „Rapporte“ und sieht darin den Versuch, Mitarbeiter unter Druck zu setzen:

„Dass Mitarbeiter eingeschüchtert und zum Rapport gerufen werden, zeigt, wie nervös die Führungsriege im Landhaus mittlerweile ist. Wenn Mitarbeiter wegen kritischer Äußerungen vorgeladen werden und sich für ihre Meinung rechtfertigen müssen, erinnert das eher an Methoden, die man aus Nordkorea kennt, als an den Umgang in einer modernen demokratischen Verwaltung.“

Strobl fordert die Personalvertretung auf, sich schützend vor die Landesbediensteten zu stellen:

„Mögliche Einschüchterungsversuche seitens der Führungsebene sind auf das Schärfste zu hinterfragen. Im Landhaus darf kein Klima der Angst entstehen, in dem Mitarbeiter überlegen müssen, was sie noch sagen dürfen und was nicht.“

Dabei handelt es sich um die politische Bewertung des ÖVP-Klubobmanns. Ob die Gespräche tatsächlich der Suche nach Informanten dienten und ob Mitarbeiter dabei unter Druck gesetzt wurden, muss anhand der konkreten Abläufe und Gesprächsinhalte geklärt werden.

Personalvertretung gefordert

Nach Ansicht Strobls ist nun auch die Personalvertretung gefordert, die Vorgänge zu prüfen und betroffenen Landesbediensteten Unterstützung sowie rechtliche Beratung anzubieten.

Sollte Druck auf Mitarbeiter ausgeübt worden sein, nur weil der Verdacht besteht, sie könnten Informationen über Missstände weitergegeben haben, wäre das mit den Grundsätzen einer demokratischen Verwaltung nicht vereinbar.

Für öffentlich Bedienstete gelten gesetzliche Verschwiegenheitspflichten. Nicht jede Weitergabe interner Unterlagen ist zulässig oder automatisch als Whistleblowing geschützt. Gleichzeitig können Hinweisgeber, die im öffentlichen Interesse auf mögliche Rechtsverstöße oder gravierende Missstände aufmerksam machen, unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlichen Schutz genießen. Ob dies im Einzelfall zutrifft, hängt unter anderem vom Inhalt der Information, dem gewählten Meldeweg und den rechtlichen Voraussetzungen ab.

Deshalb muss zwischen der rechtswidrigen Weitergabe geschützter Informationen und rechtlich geschütztem Whistleblowing unterschieden werden. Pauschale Verdächtigungen oder ein Klima, in dem Mitarbeiter aus Angst vor Konsequenzen nicht mehr auf mögliche Missstände hinweisen, wären einer demokratischen Verwaltung unwürdig.

Die zentralen Fragen der Asbest-Affäre bleiben offen

Unabhängig von der parteipolitischen Auseinandersetzung steht der Ruf der burgenländischen Landesregierung auf dem Spiel. Der Eindruck, dass mit besonderem Nachdruck nach möglichen Informanten gesucht wird, während zentrale Fragen zur Asbest-Causa offenbleiben, droht das Vertrauen in die Landesregierung weiter zu beschädigen.

Wer wusste wann von möglichen Asbestbelastungen? Welche Gutachten lagen den zuständigen Stellen vor? Welche Konsequenzen wurden daraus gezogen? Weshalb wurden bestimmte Unterlagen nicht oder erst verspätet herausgegeben? Welche Leistungen wurden von externen Beratern erbracht und welche Rechnungen dafür bezahlt? Und wie war es möglich, dass möglicherweise belastetes Material über Jahre hinweg verwendet und bis nach Ungarn geliefert wurde? Ergeben sich aus den Unterlagen Hinweise auf einen möglichen Missbrauch der Amtsgewalt oder andere strafrechtlich relevante Vorgänge?

Sollten sich aus den Unterlagen Hinweise auf strafrechtlich relevante Vorgänge ergeben, könnten unter bestimmten Voraussetzungen auch externe Beteiligte in den Fokus geraten. Dafür müssten ihnen konkrete Handlungen und der erforderliche Vorsatz nachgewiesen werden. Die rechtliche Beurteilung obliegt ausschließlich den zuständigen Behörden und Gerichten.

Diese Fragen werden nicht dadurch beantwortet, dass innerhalb der Verwaltung nach jenen gesucht wird, die Informationen nach außen getragen haben könnten.

Nicht nur Informanten, sondern auch Aufträge und Informationsflüsse prüfen

Eine unabhängige und lückenlose Aufklärung müsste auch im Interesse der burgenländischen Landesregierung liegen. Mögliche Ermittlungen sollten sich jedoch nicht ausschließlich auf die Weitergabe interner Dokumente konzentrieren. Eine glaubwürdige Aufklärung darf auch jene Vorgänge nicht ausklammern, die aus diesen Unterlagen hervorgehen könnten.

Dazu gehören insbesondere Gutachten, Rechnungen, Verträge, Informationsflüsse, Auftragsvergaben, Entscheidungen und Zuständigkeiten. Ebenso wäre zu prüfen, ob relevante Dokumente zurückgehalten oder verspätet offengelegt wurden und ob interne Informationen an außenstehende Personen oder Unternehmen gelangten. Sollte eine solche Weitergabe unzulässig erfolgt sein und daraus ein wirtschaftlicher Vorteil entstanden sein, wären auch die entsprechenden Informationswege und Entscheidungen aufzuklären.

Nach Einschätzung eines von exxtra24 befragten Strafrechtler wäre angesichts der von ihm gesehenen engen politischen und persönlichen Verflechtungen zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Bearbeitung der Causa außerhalb des Burgenlands vorliegen. Eine solche Entscheidung obliegt den zuständigen Justizbehörden. Eine externe Bearbeitung könnte nach Einschätzung des Juristen dazu beitragen, bereits den Anschein möglicher Befangenheit zu vermeiden und das Vertrauen in eine unabhängige Aufklärung zu stärken.

exxtra24 prüft umfangreiches Material

Unterdessen erreichen exxtra24 beinahe täglich neue Hinweise und Dokumente aus dem Umfeld des Landes Burgenland. Die Unterlagen betreffen unter anderem die Asbest-Causa sowie weitere politische und wirtschaftliche Entscheidungsstrukturen.

Das übermittelte Material umfasst schriftliche Unterlagen und umfangreiche digitale Datenbestände. Diese werden derzeit gemeinsam mit einer Großkanzlei systematisch gesichtet, auf ihre Authentizität geprüft und rechtlich eingeordnet.

Dabei gilt: Nicht jede zugespielte Behauptung ist automatisch wahr und nicht jedes Dokument belegt ein rechtswidriges Verhalten. Erst eine sorgfältige Prüfung kann zeigen, welche Informationen authentisch, belastbar, von öffentlichem Interesse und für eine Veröffentlichung geeignet sind. Betroffene Personen und Institutionen müssen vor der Veröffentlichung konkreter Vorwürfe Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.

Was steht tatsächlich in den Unterlagen?

Nach derzeitigem Stand könnte das, was über die Finanzgebarung und die politischen sowie wirtschaftlichen Verbindungen im Burgenland bereits bekannt geworden ist, lediglich einen Teil der gesamten Vorgänge darstellen. exxtra24 liegen weitere Hinweise auf Vorgänge vor, die sich nach Abschluss der Prüfung als politisch oder wirtschaftlich weitreichend erweisen könnten.

Diese Informationen werden geprüft und sollen erst veröffentlicht werden, wenn die Fakten ausreichend verifiziert, die rechtlichen Fragen geklärt und Stellungnahmen der Betroffenen eingeholt worden sind.

Die burgenländische Landesregierung wäre gut beraten, vollständige Transparenz herzustellen: Welche Gutachten, Aktenvermerke, Verträge und Rechnungen liegen vor? Welche Konsequenzen wurden daraus gezogen? Und welche relevanten Unterlagen wurden bislang nicht veröffentlicht?

In einem demokratischen Rechtsstaat dürfen Mitarbeiter nicht pauschal unter Generalverdacht gestellt werden. Wer im öffentlichen Interesse auf mögliche Missstände hinweist, darf nicht eingeschüchtert werden. Gleichzeitig müssen konkrete Vorwürfe sorgfältig geprüft und die Rechte aller Beteiligten gewahrt bleiben.

Die entscheidende Frage lautet daher nicht nur: Wer hat interne Informationen weitergegeben?

Sondern vor allem: Was steht in diesen Unterlagen – und welche Bedeutung hat ihr Inhalt für die Öffentlichkeit?

Credits: Arne Müseler / www.arne-mueseler.com, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=132227569 / mit KI erweitert

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