Nach einem Jahr Pause dürfen die Richtwertmieten in Österreich ab April 2026 wieder angehoben werden. Die gute Nachricht für Mieter: Die Erhöhung ist gesetzlich auf ein Prozent gedeckelt.
Was sich ab 1. April ändert
Wie oe24.at berichtet, werden die Richtwerte – die Grundlage für die Mietberechnung vor allem im Altbau – zum 1. April 2026 erstmals von der Statistik Austria veröffentlicht und angepasst. Basis dafür ist das 5. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (5. MILG), das der Nationalrat im Dezember 2025 beschlossen hat und am 1. Jänner 2026 in Kraft trat. Es begrenzt die diesjährige Erhöhung auf maximal ein Prozent – unabhängig davon, wie hoch die tatsächliche Inflation war.
Wie Infina unter Berufung auf das Gesetz erläutert, sind die neuen Richtwerte je nach Bundesland unterschiedlich. Berechnungen zufolge dürfte der Richtwert im Burgenland bei rund 6,15 Euro pro Quadratmeter liegen – dem österreichweit niedrigsten Wert –, in Vorarlberg mit etwa 10,35 Euro am höchsten. Für Wien werden rund 6,74 Euro pro Quadratmeter erwartet.
Wer ist betroffen – und wann wird die Erhöhung wirksam?
Wie oe24.at berichtet, sind konkret Mieter von Altbau-, Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen betroffen – zusammen über 1,2 Millionen Mieterhaushalte in Österreich, wie Brainpower Austria auf Basis des Gesetzes schätzt. Für neu abgeschlossene Mietverträge gelten die erhöhten Beträge bereits ab April. Bei bestehenden Verträgen wird die Erhöhung frühestens ab Mai wirksam – Voraussetzung ist eine schriftliche Verständigung der Mieter, die erst nach dem 1. April versandt werden darf und mindestens 14 Tage vor dem Zinstermin eingehen muss.
Wie es 2027 und 2028 weitergeht
Die Deckelung bleibt auch in den Folgejahren bestehen, wird aber schrittweise gelockert. Wie Infina berichtet, dürfen die Richtwertmieten 2027 um maximal zwei Prozent steigen. Ab 2028 gilt dann ein dauerhafter Dämpfungsmechanismus: Übersteigt die Inflation drei Prozent, wird der darüber liegende Teil nur zur Hälfte auf die Miete aufgeschlagen. Erstmals greift das neue System damit auch in den bisher weitgehend ungeregelten freien Mietmarkt ein – ein Novum in der österreichischen Geschichte, wie Vigoimmobilien festhält.
Quellen:
- oe24.at: Neue Richtwerte – Mieten im Altbau dürfen wieder steigen (22.03.2026)
- Infina.at: Indexierung Miete Österreich – 5. MILG (März 2026)
- Brainpower Austria: Mietpreisbremse 2026 – Das neue Mieten-Wertsicherungsgesetz erklärt
- Vigoimmobilien.at: Neue Regeln zur Berechnung der Miete im Jahr 2026
- BMWKMS.gv.at: Mietpaket beschlossen (Bundesministerium für Wirtschaft)
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