830 Stellungnahmen: Bundesstaatsanwaltschafts-Reform stößt auf breite Ablehnung

830 Stellungnahmen: Bundesstaatsanwaltschafts-Reform stößt auf breite Ablehnung

Das Begutachtungsverfahren zur geplanten Bundesstaatsanwaltschaft endet am Montag – und das Ergebnis fällt für die Regierung ernüchternd aus. Bis Mittag waren bereits 830 Stellungnahmen eingelangt, die überwiegende Mehrheit davon lehnt den Gesetzesentwurf ab.

Der Entwurf im Überblick

Der Gesetzesentwurf der Dreierkoalition zur Schaffung einer unabhängigen Weisungsspitze der Justiz befindet sich seit Anfang Juli in Begutachtung. Er sieht vor, dass die künftige Bundesstaatsanwaltschaft aus drei Personen besteht, die für sechs Jahre bestellt werden. Eine Auswahlkommission aus Justizvertretern, Rechtsanwälten und Universitätsprofessorinnen soll diese drei Personen auswählen und dem Nationalrat vorschlagen, der sie absegnen oder ablehnen kann.

Grüne fordern „zurück an den Start“

Auch die Grünen, die mit ihrer Zustimmung die für den Beschluss nötige Zweidrittelmehrheit ermöglichen könnten, üben scharfe Kritik. „Die zahllosen negativen Stellungnahmen, die vor einer Verpolitisierung der Justiz warnen, müssen ernst genommen werden“, so Justizsprecherin Alma Zadić gegenüber der APA. Die Koalition müsse „zurück an den Start“ – ein Entwurf für eine derart umfassende Justizreform müsse der Unabhängigkeit und dem Rechtsstaat dienen, nicht schnellen Schlagzeilen.

„Zufälligerweise“ drei Bundesstaatsanwälte, drei Regierungsparteien

Besonders pointiert formuliert Zadić einen Verdacht: „Zufälligerweise“ solle es genauso viele Bundesstaatsanwälte wie Regierungsparteien geben. Sie fordert, dass die Bundesstaatsanwälte – anders als geplant – ausschließlich aus dem aktiven Stand der Gerichtsbarkeit kommen sollten. Auch die Amtsperiode von sechs Jahren, die sich fast mit einer Legislaturperiode deckt, sei zu kurz.

Kritik am Bestellverfahren

Grundlegend kritisieren die Grünen zudem das vorgesehene Bestellprozedere, das aus ihrer Sicht eine größere Abhängigkeit von politischen Mehrheiten schaffen würde. Zadić bemängelt, dass die Hälfte der zehn Personen in der Auswahlkommission nicht aus dem aktiven Stand der Justiz und nur zwei aus der Staatsanwaltschaft kommen. Für „verfehlt“ hält sie es zudem, dass das Parlament einen Vorschlag so lange ablehnen könne, bis die Kommission einen „genehmen Kandidaten“ schicke. Dass das Abstimmungsverhalten der Bundesstaatsanwälte dem Parlament mitgeteilt werde, schaffe zusätzlichen politischen Druck. Auch mit der Möglichkeit eines Misstrauensvotums gegen Bundesstaatsanwälte sind die Grünen nicht einverstanden. Auch die FPÖ, die ebenfalls für die nötige Zweidrittelmehrheit sorgen könnte, hatte sich bereits zuvor ablehnend geäußert.

Vernichtendes Urteil aus der Justiz selbst

Besonders deutlich fällt die Kritik aus der Justiz aus. Die beim Obersten Gerichtshof eingerichtete Generalprokuratur ortet durch die geplante Bundesstaatsanwaltschaft eine „massive Verschlechterung gegenüber dem Status quo“. Der Anschein politischer Einflussnahme werde durch eine „jedenfalls dem Anschein nach – parteipolitische Auswahl der Bundesstaatsanwältinnen und ihrer Stellvertreterinnen durch den Nationalrat“ nicht beseitigt, sondern nur verlagert, „wenn nicht gar verstärkt“, heißt es in der Stellungnahme der Behörde. Auch für den Obersten Gerichtshof selbst würde die Neuregelung einen „massiven Rückschritt gegenüber dem Status quo“ bedeuten.

Ebenso ablehnend äußerten sich die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die Oberstaatsanwaltschaften Graz, Innsbruck, Linz und Wien, die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter, die Staatsanwälte-Vereinigung, die GÖD-Bundesvertretung für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, das Oberlandesgericht Innsbruck sowie die Staatsanwaltschaften St. Pölten und Wels.

Weitere Kritik von Transparency International und Experten

Transparency International fordert Nachschärfungen beim Ernennungsverfahren durch klar geregelte Ablehnungsgründe, eine umfassende und öffentliche Begründungspflicht sowie ein qualifiziertes Quorum für eine Ablehnung. Auch Korruptionsexperte Martin Kreutner sowie die frühere OGH-Präsidentin Irmgard Griss lehnen die Regelung ab. Bemängelt wird unter anderem, dass der aktuelle Entwurf die parlamentarische Kontrolle sogar auf laufende Verfahren ausdehnen wolle. Das Finanzministerium wiederum stößt sich an den aus seiner Sicht „insgesamt sehr hoch“ erscheinenden Personalkosten.

Auch Rechtsanwälte lehnen ab

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag, die Dachorganisation der heimischen Rechtsanwälte, lehnt den vorliegenden Entwurf ebenfalls ab. Die Ziele des Vorhabens – etwa die Entpolitisierung der Weisungsspitze und die Verhinderung des Anscheins politischer Einflussnahme – würden „klar verfehlt“. Insbesondere die Vermischung der Staatsgewalten durch die Beteiligung von National- und Bundesrat am Auswahl- und Ernennungsvorgang sowie die weiterhin bestehende Dienstaufsicht durch die Justizministerin oder den -minister würde „letztlich sogar zu einer Verschärfung der Problematik führen“. Auch die vorgesehene Befristung der Amtszeit auf lediglich sechs Jahre wird abgelehnt. In der Gesamtheit würde die Umsetzung in der vorliegenden Form zu einer „schwerwiegenden Belastung für den Rechtsstaat und das Vertrauen in diesen führen“.

Ein Prestigeprojekt mit ungewisser Zukunft

Mit 830 überwiegend kritischen Stellungnahmen aus Justiz, Anwaltschaft, Wissenschaft, NGOs und Opposition steht die von der Koalition als Reformprojekt angekündigte Bundesstaatsanwaltschaft am Ende der Begutachtungsfrist unter erheblichem Druck. Da für den Beschluss eine Zweidrittelmehrheit nötig ist und sowohl Grüne als auch FPÖ bislang ablehnend eingestellt sind, bleibt völlig offen, ob und in welcher überarbeiteten Form das Vorhaben tatsächlich Gesetz wird.


Credits: Florian Schrötter, BKA

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