Im ersten Quartal 2026 erhielten 1.684 Personen in Wien die österreichische Staatsbürgerschaft — ein Anstieg von 78 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Daten der Statistik Austria zeigen: Es handelt sich überwiegend um Menschen, die seit Jahren legal in Österreich leben.
Wien im bundesweiten Vergleich
Wie die Kronen Zeitung unter Berufung auf Statistik-Austria-Daten berichtet, stieg die Zahl der Einbürgerungen österreichweit im ersten Quartal 2026 um 21,2 Prozent auf 6.641 Personen — davon 1.955 mit Wohnsitz im Ausland. Wien verzeichnete mit einem Plus von 78,2 Prozent den drittgrößten relativen Zuwachs aller Bundesländer. Nur die Steiermark (+96 Prozent) und Kärnten (+87 Prozent) lagen noch höher.
Wer wurde eingebürgert — und warum
Von den 1.684 neu eingebürgerten Wiener Personen sind 506 in Österreich geboren, 519 unter 18 Jahren alt und 840 weiblich. Mehr als zwei Drittel der Einbürgerungen erfolgten aufgrund eines gesetzlichen Rechtsanspruchs — das heißt, die Betroffenen lebten seit mindestens sechs Jahren legal in Österreich. 199 Personen erhielten die Staatsbürgerschaft durch Ehe mit einem österreichischen Staatsbürger.
Mehr als die Hälfte der Eingebürgerten war zuvor Angehöriger von fünf Staaten: Syrien, Türkei, Afghanistan, Bosnien-Herzegowina und Iran. Damit spiegeln die Zahlen die seit Jahren bekannte Zusammensetzung der Wiener Zuwanderungsgeschichte wider — viele der Betroffenen sind seit der Flüchtlingswelle 2015/16 oder früher in Österreich und erfüllen nun erstmals die Voraussetzungen für die Staatsbürgerschaft.
Langfristige Einordnung
Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2025 wurden 5.078 in Wien lebende Personen eingebürgert — davon 2.402 aus Asien, 1.503 aus europäischen Drittstaaten inklusive Türkei, 415 aus Afrika und 106 Staatenlose. Der starke Anstieg im ersten Quartal 2026 deutet darauf hin, dass sich ein Nachholeffekt entlädt: Viele Einbürgerungsverfahren, die in den Vorjahren durch lange Wartezeiten verzögert wurden, werden nun abgearbeitet.
Die politische Debatte, die solche Zahlen regelmäßig auslöst, übersieht dabei einen wesentlichen Punkt: Der Großteil der Eingebürgerten hat den Rechtsanspruch auf die Staatsbürgerschaft durch jahrelanges legales Aufenthaltsrecht erworben — es handelt sich also nicht um eine politische Entscheidung, sondern um einen gesetzlich definierten Anspruch.
Credits: APA
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