6,5 Jahre Haft für brutale Vergewaltigung: Urteil sorgt für Diskussionen

6,5 Jahre Haft für brutale Vergewaltigung: Urteil sorgt für Diskussionen

Täter filmt Tat – Gericht wertet „Geständnis“ als mildernd

Ein Urteil, das viele Fragen aufwirft: Ein 27-jähriger Afghane wurde in Wien zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt, nachdem er eine 17-jährige Wienerin auf ihrem Heimweg eine Stunde lang brutal vergewaltigt hatte. Die Tat, die er sogar in kurzen Videosequenzen filmte, sorgt für Entsetzen – doch die verhängte Strafe wird von vielen als zu mild empfunden.

Brutale Tat mit Kamera festgehalten

Wie die „Kronen Zeitung“ berichtet, ereignete sich die Tat in der Nacht vom 3. auf den 4. Mai im 15. Wiener Gemeindebezirk. Der Täter sprach die junge Frau zunächst freundlich an, kaufte ihr ein Getränk und plauderte mit ihr. Doch als sie seinen Vorschlag, „ein bisschen Spaß zu haben“, ablehnte, eskalierte die Situation. Er zerrte sie in den Schwitzkasten, drohte ihr mit dem Tod und verging sich fast eine Stunde lang an ihr – während er die abscheulichen Handlungen filmte.

Gericht sieht mildernde Umstände

Das Urteil des Wiener Schöffengerichts sorgt für Diskussionen: Der Täter wurde zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt – das Mindestmaß für Vergewaltigung auf besonders erniedrigende Weise. Laut „Heute“ wurde das „Geständnis“ des Mannes als mildernd gewertet, obwohl er vor Gericht widersprüchliche Aussagen machte und sich an viele Details angeblich nicht erinnern konnte. Der Vorsitzende Richter begründete die Strafe damit, dass der Täter unbescholten sei und die Tat unter Alkoholeinfluss begangen habe.

Staatsanwältin meldet Berufung an

Die Staatsanwältin zeigte sich mit dem Urteil unzufrieden und meldete umgehend Berufung an. Sie forderte eine härtere Strafe, da der Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren nicht ausgeschöpft wurde. „Ein solches Verbrechen verdient eine deutlich höhere Strafe“, so die Anklägerin. Auch das Opfer, das noch immer psychologische Betreuung benötigt, erhielt nur 5.000 Euro Schadenersatz – die Hälfte der ursprünglich geforderten Summe.

„Ein fatales Signal an die Gesellschaft“

Kritik an der milden Strafe kommt nicht nur von der Staatsanwaltschaft, sondern auch aus der Öffentlichkeit. „Dieses Urteil sendet ein fatales Signal: Es relativiert die Schwere der Tat und lässt das Opfer im Stich“, kommentiert ein Rechtsexperte gegenüber „Der Standard“. Besonders schockierend: Der Täter hatte bereits 2022 wegen sexueller Belästigung vor Gericht gestanden, damals jedoch nur gemeinnützige Arbeit leisten müssen.

Richter: „Ein Mädchen ist kein Freiwild“

Trotz der milden Strafe fand der Vorsitzende Richter klare Worte: „Es geht nicht an, dass man sich nimmt, was man möchte. Ein Mädchen ist kein Freiwild, auch wenn sie mit einem spricht.“ Doch diese Worte stehen im Widerspruch zur verhängten Strafe, die viele als unzureichend empfinden. Der Täter zeigte vor Gericht keine echte Reue und versuchte, seine Taten mit Alkohol- und Drogenkonsum zu entschuldigen.

Ein Urteil, das Österreich bewegt

Der Fall hat eine hitzige Debatte über die Strafzumessung bei Sexualdelikten entfacht. Viele fragen sich, ob das österreichische Rechtssystem die Opfer solcher Taten ausreichend schützt. Die Berufung der Staatsanwältin könnte das Urteil noch verschärfen – doch für das Opfer bleibt der Schmerz bestehen.

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