4,1 Milliarden Euro weniger Netzkosten: Was die Energie-Einigung der Reformpartnerschaft bedeutet

4,1 Milliarden Euro weniger Netzkosten: Was die Energie-Einigung der Reformpartnerschaft bedeutet

Beim Reformgipfel wurde auch im Energiebereich eine Einigung erzielt. Das Ziel ist beachtlich – die Details fehlen noch.

Das Versprechen: 4,1 Milliarden bis 2040

Im Rahmen der Reformpartnerschaft zwischen Bund, Ländern und Gemeinden haben sich die Verhandler auch auf Maßnahmen im Energiebereich geeinigt, wie oe24 unter Berufung auf das Medienpapier der Reformpartner berichtet. Bis zum Jahr 2040 sollen durch Effizienzsteigerungen beim Netzausbau rund 4,1 Milliarden Euro eingespart werden. Davon sollen laut oe24 Industrie, Betriebe und Haushalte profitieren.

Was konkret geplant ist

Die Maßnahmen, die zu diesem Einsparungsziel führen sollen, sind laut oe24 im Wesentlichen vier: Erstens sollen die Kostenstrukturen und Planungsgrundlagen der Netzbetreiber durch standardisiertes Reporting, einheitliche Kostenrechnung und Benchmarking transparenter und vergleichbarer werden. Zweitens sollen rechtliche und regulatorische Hürden abgebaut werden, um freiwillige Kooperationen von Netzbetreibern zu erleichtern. Drittens soll eine stärkere Digitalisierung helfen, bestehende Netzkapazitäten besser auszulasten und Engpässe frühzeitig zu erkennen. Viertens sollen die Regeln für Netzanschlüsse nachgeschärft werden: Reservierte, aber ungenutzte Kapazitäten müssen künftig wieder freigegeben werden.

Neuer Verfassungstatbestand „Energiewirtschaft“

Auf rechtlicher Ebene ist laut oe24 ein neuer Kompetenztatbestand „Energiewirtschaft“ in der Bundesverfassung geplant. Damit sollen die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern klarer geregelt werden. Was das in der Praxis konkret bedeutet – also wer künftig wofür zuständig sein wird –, geht aus dem Reformpapier laut oe24 nicht hervor. Bisher handelt es sich lediglich um eine „politische Weichenstellung“. Das EABG (Erneuerbaren-Ausbaubeschleunigungsgesetz) – Mitte Juni von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen mit Verfassungsmehrheit beschlossen – soll zudem für wichtige Energieprojekte das Prinzip „ein Projekt, eine Behörde, ein Verfahren, ein Bescheid“ verankern. Spätestens in drei Jahren sollen verbindliche Ausbauziele für die Bundesländer festgelegt werden.

EINORDNUNG DER REDAKTION
Das Einsparungsziel von 4,1 Milliarden Euro bis 2040 klingt beeindruckend – bei einem Zeitraum von 14 Jahren entspricht das gut 290 Millionen Euro pro Jahr. Angesichts der aktuellen Netzausbaukosten, die allein für die Energiewende bis 2040 auf über 50 Milliarden Euro geschätzt werden, ist das eine wichtige, aber keine revolutionäre Entlastung. Das eigentliche Problem liegt woanders: Es fehlen konkrete Maßnahmen und Gesetze noch vollständig. Was vorliegt, ist eine Zielzahl ohne detaillierten Umsetzungsplan. Dass die Gesetze erst „bis Ende 2026“ erarbeitet werden sollen, zeigt: Der Energieteil der Reformpartnerschaft ist in der Substanz ähnlich vage wie der Gesundheitsteil – eine Richtungsentscheidung, kein fertiges Paket.

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