38 Jahre gearbeitet, per sofort entlassen – Kärntnerin erkämpft 33.000 Euro

38 Jahre gearbeitet, per sofort entlassen – Kärntnerin erkämpft 33.000 Euro

Nach fast vier Jahrzehnten im selben Unternehmen wurde eine Kärntnerin von ihrem Arbeitgeber fristlos entlassen – obwohl sie längst das Pensionsalter erreicht hatte und freiwillig weiterarbeitete. Mit Hilfe der Arbeiterkammer erkämpfte sie sich vor einem drohenden Gerichtsverfahren ihren Anspruch zurück.

Freiwillig geblieben, sofort entlassen

Wie heute.at berichtet, war die Kärntnerin insgesamt 38 Jahre lang für denselben Betrieb tätig. Obwohl sie das pensionsfähige Alter bereits erreicht hatte, entschied sie sich, dem Arbeitgeber weiterhin zur Verfügung zu stehen. Die Reaktion des Unternehmens: eine sofortige Entlassung ohne Einhalten einer Kündigungsfrist.

Warum die Entlassung so brisant war

Der Fall hat eine entscheidende arbeitsrechtliche Dimension. Da das Arbeitsverhältnis bereits vor dem 1. Jänner 2003 begann, fiel die Frau unter das sogenannte „Abfertigung Alt“-System, wie heute.at erklärt. Dieses sieht vor, dass bei einer verschuldeten Entlassung der Anspruch auf die Abfertigung zur Gänze verfällt – nach 38 Dienstjahren hätte das einen Verlust von bis zu zwölf Monatsentgelten bedeutet. Wie die Arbeiterkammer auf ihrer Website festhält, ist der Verlust der Abfertigungsanwartschaft im Abfertigung-Alt-System einer der gravierendsten finanziellen Nachteile, die eine berechtigte Entlassung nach sich zieht.

AK: „Das schärfste Schwert im Arbeitsrecht“

Nachdem erste Interventionsversuche der Arbeiterkammer Kärnten keine Einigung erbrachten, brachte AK-Experte Fabio Del Frate Klage ein, wie heute.at schildert. „Eine fristlose Entlassung ist das schärfste Schwert im Arbeitsrecht und an extrem hohe Hürden geknüpft. In diesem Fall hielten die Anschuldigungen einer rechtlichen Prüfung nicht stand“, so Del Frate laut heute.at.

Vergleich kurz vor der Verhandlung

Der Druck durch das bevorstehende Gerichtsverfahren zeigte Wirkung: Unmittelbar vor dem anberaumten Verhandlungstermin lenkte der Arbeitgeber ein, wie heute.at berichtet. Der erzielte Vergleich brachte der Kärntnerin laut heute.at knapp 33.000 Euro netto – zusammengesetzt aus der Abfertigungszahlung und einer Kündigungsentschädigung für die nicht eingehaltene Kündigungsfrist.

AK-Präsident mahnt zur Eile

AK-Kärnten-Präsident Günther Goach nutzte den Fall für einen Appell, wie heute.at festhält: „Dieser Erfolg zeigt einmal mehr, wie wichtig der kostenlose Rechtsschutz der Arbeiterkammer ist. Gerade bei langjährigen Dienstverhältnissen geht es oft um existenzielle Summen, die sich die Menschen über Jahrzehnte hart erarbeitet haben.“ Goach riet, sich bei einer plötzlichen Entlassung umgehend an die AK zu wenden, um Fristen zu wahren und Ansprüche zu sichern.

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