24 Monate bedingt: IS-Rückkehrerin Maria G. vor Gericht

24 Monate bedingt: IS-Rückkehrerin Maria G. vor Gericht

Am Mittwoch sorgte ein brisanter Fall am Landesgericht Salzburg für großes Medieninteresse: Die 28-jährige Maria G., eine IS-Rückkehrerin, wurde wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und einer kriminellen Organisation zu einer bedingten Haftstrafe von 24 Monaten verurteilt. Die Angeklagte zeigte sich im Prozess voll geständig und reflektierte ihre Vergangenheit:

„Ich habe viel über meine damalige Radikalisierung und Ausreise nachgedacht und kann mir heute nicht mehr erklären, wie das passieren konnte.“

Das Urteil ist rechtskräftig.

Radikalisierung durch soziale Medien

Die Geschichte von Maria G. beginnt mit einer schwierigen Jugend. Laut Staatsanwaltschaft litt sie unter Panikattacken, Zukunftsängsten und Orientierungslosigkeit. Über einen muslimischen Freund kam sie in Kontakt mit dem Islam, konvertierte 2013 und radikalisierte sich zunehmend durch Propagandainhalte in sozialen Medien. Ihr Freund distanzierte sich von ihren extremistischen Ansichten, doch Maria G. ließ sich nicht aufhalten.

Heirat mit IS-Kämpfern und Leben in Syrien

Maria G. heiratete 2014 über Skype einen deutschen IS-Kämpfer und reiste kurz darauf nach Syrien. Nach einer schnellen Scheidung folgte eine zweite Ehe mit einem dänischen IS-Kämpfer, mit dem sie zwei Söhne bekam. Die Familie lebte in verschiedenen vom IS kontrollierten Gebieten und wurde vom IS finanziell unterstützt. Die Staatsanwaltschaft wirft Maria G. vor, durch ihre Anwesenheit die Kampfmoral ihrer Ehemänner gestärkt zu haben.

Flucht aus der IS-Hochburg

2019 gelang Maria G. mit ihren Kindern die Flucht aus der letzten IS-Hochburg. Ihr zweiter Ehemann wurde bei Kampfhandlungen getötet. Nach ihrer Gefangennahme verbrachte sie mehrere Monate im berüchtigten Lager Al-Hol und später im Internierungslager Roj in Nordsyrien. Erst 2025 wurde sie nach langem juristischen Tauziehen gemeinsam mit ihren Kindern nach Österreich zurückgeholt.

„Der größte Fehler ihres Lebens“

Im Prozess betonte die Verteidigerin von Maria G., dass ihre Mandantin damals erst 17 Jahre alt war und psychisch belastende Jahre hinter sich hatte. „Diese Umstände haben die Radikalisierung erst möglich gemacht“, so die Anwältin. Seit ihrer Rückkehr habe Maria G. ein Deradikalisierungsprogramm begonnen, eine Arbeitsstelle gefunden und sich in Therapie begeben. Sie selbst bezeichnete ihre Ausreise nach Syrien als „den größten Fehler ihres Lebens“.

Ein Urteil mit Signalwirkung

Das Gericht entschied sich für eine bedingte Haftstrafe, da eine unbedingte Strafe kontraproduktiv gewesen wäre. Die Richterin betonte, dass es darum gehe, Maria G. wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Die Probezeit beträgt drei Jahre, während der sie weiterhin an Deradikalisierungsprogrammen und Psychotherapie teilnehmen muss.

Quelle: oe24

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