Für ÖVP-Klubchef August Wöginger wird die Luft dünner. Nachdem das Oberlandesgericht Linz eine außergerichtliche Einigung, eine sogenannte Diversion, gekippt hat, muss er sich im kommenden Jahr erneut wegen des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs vor Gericht verantworten. Doch damit nicht genug: Nun fordert die Republik Österreich auch noch Geld von ihm.
Republik schließt sich als Privatbeteiligte an
Wie die „Presse“ berichtet, hat die Finanzprokuratur, der Anwalt der Republik, beim Landesgericht Linz einen entsprechenden Schriftsatz eingebracht. Demnach schließt sich die Republik dem Strafverfahren als Privatbeteiligte an und macht einen zivilrechtlichen Schadenersatz geltend. Es geht um eine Summe von 5.000 Euro.
Diese Forderung richtet sich nicht nur an Wöginger, sondern auch an zwei mitangeklagte Finanzbeamte und den prominenten Kronzeugen Thomas Schmid, den ehemaligen Generalsekretär im Finanzministerium. Im Kern des Verfahrens steht der Vorwurf, dass Wöginger im Jahr 2017 bei Schmid interveniert haben soll, um einem ÖVP-Bürgermeister den Posten des Leiters des Finanzamts Braunau-Ried-Schärding zu verschaffen. Eine besser qualifizierte Bewerberin kam dadurch nicht zum Zug.
Warum genau 5.000 Euro?
Die geforderte Summe von 5.000 Euro ist kein Zufall. Laut einer parlamentarischen Anfragebeantwortung von Finanzminister Markus Marterbauer an die Grüne Abgeordnete Nina Tomaselli entspricht dies exakt jenem Betrag, den die Republik einer unterlegenen Bewerberin als Entschädigung für die erlittene Kränkung zahlen musste. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2021 hatte den Staat dazu verpflichtet.
Wolfgang Peschorn, der Präsident der Finanzprokuratur, erklärte gegenüber der „Presse“, dass dies „jener Schaden, den man gerichtlich erfolgreich geltend machen könne“, sei. Zusätzlich wurde die Republik damals zur Zahlung des Verdienstentgangs verurteilt, der sich auf etwa 3.000 bis 4.000 Euro belief. Ob dieser Betrag ebenfalls eingefordert wird, ist noch unklar.
Komplizierte Lage für Beamte und Schmid
Während die Forderung gegen Wöginger direkt im Strafverfahren eingebracht wurde, gestaltet sich die Lage bei den beiden Finanzbeamten und Thomas Schmid etwas komplizierter. Da sie aus einem Dienstverhältnis zum Bund heraus gehandelt haben sollen, muss der Staat sie laut Gesetz zuerst zur Zahlung auffordern. Sollten sie diese verweigern oder die dreimonatige Frist verstreichen lassen, kann sich die Republik auch in ihrem Fall dem Strafprozess anschließen.
Für August Wöginger, der als Schlüsselfigur und Integrationsfigur in der ÖVP gilt, bedeutet die Wiederaufnahme des Prozesses und die Schadenersatzforderung eine erhebliche politische Belastung. Der Ausgang des Verfahrens könnte weitreichende Konsequenzen für seine politische Zukunft haben.
Quellen: oe24.at, ooe.orf.at, nachrichten.at, kleinezeitung.at, diepresse.com
Credits: APA
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