WKÖ-Chefin gegen Schumanns Lohntransparenz-Gesetz

WKÖ-Chefin gegen Schumanns Lohntransparenz-Gesetz

Die Umsetzung einer zentralen EU-Vorgabe zur Lohngerechtigkeit lässt in Österreich weiter auf sich warten – und Wirtschaftskammer-Präsidentin Martha Schultz macht deutlich, dass sie davon ohnehin wenig hält. Ihre Kritik an der geplanten Regelung fällt ungewöhnlich scharf aus.

„So gut wie nicht durchführbar“

Im Ö1-„Journal zu Gast“ bezeichnete Schultz die EU-Lohntransparenzrichtlinie als „so gut wie nicht durchführbar“. Sie fordert generell einen „Stopp der Berichtspflichten“ für Unternehmen. Aus ihrer Sicht sollte das Schließen der Lohnlücke zwischen Männern und Frauen dort geregelt werden, wo Löhne in Österreich ohnehin verhandelt werden – über die Kollektivverträge.

Was die Richtlinie konkret vorsieht

Die EU-Richtlinie verpflichtet Unternehmen ab 100 Beschäftigten zu gestaffelten Berichten über geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede. Zusätzlich müssen Gehalt oder Gehaltsspanne bereits im Stelleninserat angegeben werden, außerdem erhalten Beschäftigte ein Auskunftsrecht über das Entgeltniveau von Kollegen mit vergleichbarer Tätigkeit. Umzusetzen gewesen wäre die Richtlinie bis zum 7. Juni.

Fristablauf ohne Gesetz

Genau diese Frist ist in Österreich längst verstrichen, ein nationales Gesetz gibt es bis heute nicht. Nachdem sich die Sozialpartner nicht auf einen gemeinsamen Entwurf einigen konnten, schickte Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) Anfang Juni im Alleingang einen eigenen Vorschlag in die politische Koordinierung der Regierung, wie der ORF berichtete. Ein fertiges Gesetz liegt seither weiterhin nicht vor.

Österreichs Lohnlücke deutlich über EU-Schnitt

Hintergrund der Richtlinie ist der nach wie vor bestehende Gender Pay Gap: EU-weit liegt der geschlechtsspezifische Lohnunterschied im Schnitt bei rund 13 Prozent, in Österreich mit etwa 19 Prozent deutlich darüber. Bei Verstößen gegen die neuen Vorgaben sieht die Richtlinie abschreckende Sanktionen vor, außerdem drohen betroffenen Unternehmen der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen sowie Schadenersatzforderungen von Beschäftigten.

Auch Ökonomen zweifeln an der Wirksamkeit

Schultz steht mit ihrer Skepsis nicht gänzlich allein da: Auch unter Ökonomen gibt es Zweifel, ob die Richtlinie in ihrer aktuellen Form tatsächlich zu einer spürbaren Verkleinerung der Lohnlücke führen würde – ein Umstand, den die WKÖ-Präsidentin für ihre ablehnende Haltung ins Feld führt.

Ob und wann Österreich seiner EU-Verpflichtung nun doch noch nachkommt, bleibt angesichts der festgefahrenen Verhandlungen zwischen Sozialpartnern und Regierung vorerst offen.

Credits: BKA, Regina Aigner

Teilen:
0 0 Abgegebene Stimmen
Artikel Bewertung
Abonnieren
Benachrichtigung von
guest

0 Kommentare
Älteste
Neuestes Meistgewählt
0
Ich würde mich über Ihre Meinung freuen, bitte kommentieren Sie.x