Bundeszwang gegen die AfD? Ein bislang nie genutztes Instrument rückt in den Fokus

Bundeszwang gegen die AfD? Ein bislang nie genutztes Instrument rückt in den Fokus

Nach dem Wahlerfolg der AfD in Sachsen-Anhalt wird in Berlin über ein Mittel diskutiert, das es zwar seit Gründung der Bundesrepublik gibt, aber noch nie zum Einsatz kam: den sogenannten Bundeszwang. Nach der Union unterstützen inzwischen auch SPD, Grüne und Linke den Vorstoß, dieses Instrument notfalls gegen eine AfD-geführte Landesregierung einzusetzen.

Was der Bundeszwang überhaupt ist

Rechtliche Grundlage ist Artikel 37 des Grundgesetzes. Er soll dem Bund ermöglichen, ein Bundesland zur Erfüllung bestimmter Bundespflichten anzuhalten – dafür könnte die Bundesregierung gegenüber Landesbehörden Weisungen erteilen. Voraussetzung dafür wäre allerdings die Zustimmung des Bundesrates. Besonders bemerkenswert: In der gesamten Geschichte der Bundesrepublik wurde dieses Instrument noch nie tatsächlich angewendet.

SPD verweist auf verfassungsgemäßes Handeln

Dirk Wiese, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, äußerte sich gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland, wie „Die Welt“ berichtet. Sein Argument: Sollte eine mögliche Koalition aus AfD und BSW einem AfD-Politiker zum Amt des Ministerpräsidenten verhelfen, sei es wichtig zu wissen, dass das Grundgesetz Möglichkeiten vorsehe, „verfassungsgemäßes Handeln eines Bundeslandes notfalls per Weisung zu erzwingen“.

Grüne fordern zusätzlich Parteiverbotsprüfung

Deutlich schärfer positionieren sich die Grünen. Irene Mihalic, Parlamentarische Geschäftsführerin der Bundestagsfraktion, begründet ihre Unterstützung unter anderem mit Aussagen des AfD-Spitzenkandidaten in Sachsen-Anhalt und wirft der Partei vor, verfassungsfeindlich zu sein und demokratische Regeln umgehen zu wollen. Die demokratischen Kräfte müssten deshalb „alle Instrumente“ nutzen, die das Grundgesetz für eine wehrhafte Demokratie bereitstelle – dazu zähle auch der Bundeszwang. Zusätzlich fordert Mihalic eine Prüfung eines AfD-Parteiverbots durch das Bundesverfassungsgericht.

Linke: „Schlafwandlermodus“ der Regierung

Auch die Linke schließt den Einsatz des Bundeszwangs nicht aus, hält ihn allein aber für unzureichend. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Clara Bünger fordert grundsätzlich, sämtliche rechtsstaatlichen Möglichkeiten vorzubereiten – im äußersten Fall auch den Bundeszwang, sollte ein Bundesland konkrete Bundespflichten verletzen. Mit deutlichen Worten kritisiert sie das bisherige Vorgehen der Bundesregierung: Diese befinde sich im „Schlafwandlermodus“, wenn sie glaube, noch monatelang in Arbeitsgruppen diskutieren zu können. Auch Bünger fordert einen Antrag auf verfassungsrechtliche Überprüfung der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht.

Auch Justizministerin und Union bereits positioniert

Der aktuelle Vorstoß von SPD, Grünen und Linken folgt auf ähnliche Signale aus anderen politischen Lagern: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Unionsfraktionschef Thorsten Frei hatten zuvor bereits auf die Möglichkeit des Bundeszwangs verwiesen.

Ein theoretisches Instrument wird konkret

Auslöser der gesamten Debatte ist die Möglichkeit einer AfD-geführten Landesregierung in Sachsen-Anhalt, über die nach dem jüngsten Wahlergebnis diskutiert wird. Damit rückt ein Instrument des Grundgesetzes ins Zentrum der politischen Auseinandersetzung, das über Jahrzehnte hinweg als rein theoretische Option galt. Ob es tatsächlich zur Anwendung kommt, hängt maßgeblich davon ab, wie sich die Regierungsbildung in Magdeburg in den kommenden Wochen entwickelt.

Credits: Thomas Köhler / photothek

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