Weißmann klagt den ORF: Erster Gerichtstermin am 11. August

Weißmann klagt den ORF: Erster Gerichtstermin am 11. August

Ex-ORF-Generaldirektor Roland Weißmann geht juristisch gegen seine Entlassung vor. Am 11. August findet die erste Verhandlung am Arbeits- und Sozialgericht Wien statt. Der Streit dürfte sich über Monate hinziehen.

Rücktritt, Kündigung — jetzt das Gericht

Roland Weißmann war im März 2026 als ORF-Generaldirektor zurückgetreten, nachdem private Chats mit einer Mitarbeiterin publik geworden waren. Weißmann bestreitet die Vorwürfe bis heute. Der ORF sprach anschließend eine Kündigung aus — die Weißmann nun per Klage anfechten will.

Wie oe24 berichtet, lässt er die Entlassung für ungültig erklären. Sein Kernargument: Die Kündigung sei sittenwidrig gewesen und habe nicht auf den offiziell genannten Gründen beruht. In der Klagsschrift führt er aus, dass sein Beharren auf dem Schutz seiner Persönlichkeitsrechte — also sein Widerstand gegen die öffentliche Kommunikation rund um die Vorwürfe — letztlich ausschlaggebend für die Trennung gewesen sei, nicht die Vorwürfe selbst.

11. August: Vorbereitende Verhandlung ohne Zeugen

Der erste Gerichtstermin steht fest: Am 11. August 2026 findet am Arbeits- und Sozialgericht Wien eine vorbereitende Verhandlung statt. Wie oe24 berichtet, werden dabei noch keine Zeugen befragt. Beide Seiten wollen zunächst gemeinsam mit dem Gericht die Sach- und Rechtslage klären und den weiteren Verfahrensablauf festlegen. Der eigentliche Prozess dürfte sich damit weit in den Herbst ziehen.

ORF im Ausnahmezustand — mitten im ESC

Die Affäre trifft den ORF in einer Phase maximaler öffentlicher Aufmerksamkeit: Österreich organisiert den Eurovision Song Contest, der ORF ist federführend zuständig. Interimistisch übernahm Ingrid Thurnher die Senderleitung nach Weißmanns Abgang. Parallel laufen laut oe24 staatsanwaltschaftliche Ermittlungen in der Causa — und mehrere weitere ORF-Manager stehen ebenfalls unter Druck.

Weißmann hat zivilrechtlich geklagt. Ob und wann strafrechtliche Verfahren folgen, ist offen.

Credits: APA

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