Dem Bundesheer fehlt zunehmend der Nachwuchs. Im Zuge der geplanten Wehrpflichtreform will die Regierung deshalb an einer besonders heiklen Stellschraube drehen: den Tauglichkeitskriterien selbst.
Neue Regeln ab 2027 geplant
Nach den Plänen des Verteidigungsministeriums soll die Reform im Idealfall bereits mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten. Betroffen wären dabei nicht automatisch alle Männer, die zu diesem Zeitpunkt einrücken, sondern jene, die dann zur Stellung gehen. Die konkreten Details sind allerdings noch Gegenstand laufender Verhandlungen – die Regierung hat den Rahmen bislang lediglich in einem Ministerratsvortrag festgelegt. Für eine umfassende Reform von Wehr- und Zivildienst benötigen ÖVP, SPÖ und NEOS zudem eine Zweidrittelmehrheit im Parlament und damit die Unterstützung entweder der Grünen oder der FPÖ.
Ziel: mehr Taugliche
Fest steht bereits, dass der Wehrdienst inklusive Übungen künftig neun Monate dauern soll, der Zivildienst bei akutem Personalmangel beim Bundesheer elf Monate. Parallel dazu sollen die Kriterien für die Tauglichkeit überarbeitet werden – sie entscheiden darüber, ob junge Männer ihren Dienst beim Bundesheer oder als Zivildiener leisten müssen oder aus gesundheitlichen Gründen davon befreit werden. Wie die „Salzburger Nachrichten“ berichten, heißt es dazu im Regierungspapier, die Kriterien müssten „mit dem Ziel, die Anzahl der Tauglichen zu erhöhen, weiterentwickelt werden“.
Weniger Stellungspflichtige, größere und schwerere Burschen
Hintergrund der Reformpläne ist auch die demografische Entwicklung: Während es beim Geburtsjahrgang 1972 noch 48.316 Stellungspflichtige gab, waren es beim Jahrgang 2006 nur noch 36.691. Gleichzeitig haben sich auch die körperlichen Voraussetzungen der jungen Männer verändert. Die durchschnittliche Körpergröße der Stellungspflichtigen stieg im Vergleich der beiden Jahrgänge von 177 auf 179 Zentimeter, im Schnitt sind sie zudem um sieben Kilogramm schwerer geworden. Das höhere Körpergewicht führt zunehmend zu Untauglichkeit – der häufigste Ausschlussgrund sind mittlerweile aber psychische Probleme und Verhaltensstörungen.
Teiltauglichkeit verfehlt bisherige Ziele deutlich
Bereits 2021 wurde als Reformschritt die sogenannte Teiltauglichkeit eingeführt: Seither braucht es schwerwiegendere körperliche oder psychologische Gründe, damit jemand nicht zum Präsenzdienst verpflichtet wird. Junge Männer etwa mit einer Allergie oder einem höheren Body-Mass-Index können seither als „teiltauglich“ eingestuft werden und für bestimmte Tätigkeiten beim Bundesheer infrage kommen, etwa als Kraftfahrer oder im IT-Bereich. Die damaligen ÖVP-Ministerinnen Klaudia Tanner und Elisabeth Köstinger erhofften sich davon jährlich zusätzlich 1.200 Grundwehrdiener und 800 Zivildiener. Erreicht wurde dieses Ziel deutlich verfehlt: Im ersten Jahr wurden lediglich 544 junge Männer als teiltauglich eingestuft, das entsprach einem Prozent aller in diesem Jahr untersuchten jungen Männer. In den Folgejahren bewegte sich der Anteil zwischen 1,2 und 1,5 Prozent, im Vorjahr waren es 497 Teiltaugliche – erneut rund ein Prozent. SPÖ und NEOS hatten sich bei der damaligen Einführung noch aus der Opposition heraus gegen die Teiltauglichkeit ausgesprochen, da die Regelung aus ihrer Sicht kein tatsächliches Problem des Bundesheeres löse.
Offener Zeitplan für Teilbereiche
Wie die neuen Tauglichkeitskriterien konkret aussehen sollen, ist derzeit noch nicht bekannt. Auch der angepeilte Starttermin gilt nicht zwingend für sämtliche Teile der geplanten Reform: Im Regierungspapier heißt es dazu ausdrücklich, dass „nicht alle Maßnahmen zwingend mit 1.1.2027 in Kraft“ treten müssen.
Ob die angestrebte Zweidrittelmehrheit im Parlament tatsächlich zustande kommt und wie die neuen Kriterien am Ende konkret aussehen, dürfte sich erst in den kommenden Verhandlungsrunden zeigen.
Neueste Kommentare