„Aktivpension“: 15.000 Euro Steuerfreibetrag für Weiterarbeitende

„Aktivpension“: 15.000 Euro Steuerfreibetrag für Weiterarbeitende

Wer über das reguläre Pensionsalter hinaus im Job bleibt, soll dafür künftig deutlich belohnt werden. Die von der Regierung geplante „Aktivpension“ war am Mittwoch Thema im Sozialausschuss des Nationalrats – am 23. September soll sie im Plenum beschlossen werden und mit Jänner in Kraft treten.

Steuerfreibetrag und Entfall der Pensionsbeiträge

Wie ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger bei einem Hintergrundgespräch erläuterte, ist konkret ein Steuerfreibetrag von 15.000 Euro pro Jahr vorgesehen – umgerechnet 1.250 Euro pro Monat. Zusätzlich entfällt für Zuverdiener, also jene, die neben ihrer Pension weiterhin arbeiten, der Dienstnehmeranteil zur Pensionsversicherung zur Gänze. Bei Selbstständigen reduziert sich der Beitragssatz entsprechend aliquot. Der Freibetrag soll dabei automatisch in der Lohnverrechnung berücksichtigt werden, ohne dass Betroffene selbst aktiv werden müssen.

Wer die Aktivpension nutzen kann

An bestimmte Voraussetzungen ist die Regelung dennoch geknüpft: Männer benötigen mindestens 480 Versicherungsmonate, also 40 Jahre, Frauen zu Beginn 408 Monate beziehungsweise 34 Jahre. Bei Frauen soll diese Voraussetzung ab 2028 bis 2033 jährlich um zwölf Monate steigen – parallel zur schrittweisen Anhebung des Frauenpensionsalters. Wer bereits vor dem 1. Juli 2026 in Pension gegangen ist, kann sich durch weitere Erwerbstätigkeit noch „hineinarbeiten“ und die notwendigen Versicherungsmonate nachträglich sammeln. Als Versicherungsmonate zählen dabei auch Zivildienst, Bundesheer oder Betreuungszeiten.

Rund 70.000 arbeiten bereits über das Pensionsalter hinaus

Schon jetzt sind laut den vorliegenden Zahlen rund 70.000 Menschen über das Pensionsalter hinaus erwerbstätig – 28.000 davon unselbstständig, 40.000 selbstständig. Mit dem Start der „Aktivpension“ dürfte diese Zahl weiter steigen, da sich Weiterarbeiten finanziell künftig deutlich stärker auszahlen soll.

Auch die zweite Säule wird reformiert

Über die „Aktivpension“ hinaus kündigte ÖVP-Finanzsprecher Andreas Ottenschläger Änderungen bei der sogenannten zweiten Säule an, also bei Abfertigung Neu und Pensionskassen. Diese sollen mit 1. Jänner 2028 in Kraft treten. Vorgesehen ist unter anderem Wahlfreiheit bei der Veranlagung: Wer sich für eine risikoreichere Anlagestrategie mit unternehmerischer Vorsicht entscheidet, kann von höheren Ertragschancen profitieren, verliert im Gegenzug aber die bisherige Kapitalgarantie. Zusätzlich soll der Zugang zu Betriebspensionen für alle Beschäftigten erleichtert werden.

Ob und in welcher endgültigen Form die Reformen den Beschluss im Nationalrat passieren, entscheidet sich bei der Plenarsitzung am 23. September.

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