„Was ist das für eine rassistische Scheiße?“: Linken-Politikerin rastet im Bundestag aus

„Was ist das für eine rassistische Scheiße?“: Linken-Politikerin rastet im Bundestag aus

Ein Freitagvormittag im Bundestag, eine Haushaltsdebatte zum Sozialetat – und am Ende zwei Ordnungsrufe, eine Geldstrafe von 2.000 Euro und ein Video, das binnen Tagen über 140.000 Aufrufe sammelt. Der AfD-Abgeordnete René Springer hatte gefordert, dass Menschen, die per Haftbefehl gesucht werden, im Jobcenter künftig festgenommen statt weiter mit Bürgergeld versorgt werden. Die Linken-Abgeordnete Cansin Köktürk unterbrach ihn mehrfach, rief unter anderem „Was ist das für eine rassistische Scheiße?“ und warf später auch der Sitzungsleitung vor, „Faschisten“ zu schützen. Sie verließ nach dem zweiten Ordnungsruf unter Protest den Saal.

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Was Springer tatsächlich gesagt hat

Wörtlich forderte Springer: „Wir werden dafür sorgen, dass, wenn die ins Jobcenter kommen, nur noch eins passiert: die Handschellen klicken und kein einziger Euro mehr bezahlt wird.“ Die Zielgruppe seiner Forderung ist im Zitat selbst eindeutig definiert: Personen mit aktivem Haftbefehl, die gleichzeitig Grundsicherungsleistungen beziehen. Springer bezifferte deren Zahl auf 150.000. Weder das Kriterium „Haftbefehl“ noch das Kriterium „Bürgergeldbezug“ ist an eine Staatsangehörigkeit gekoppelt – ein deutscher Staatsbürger mit offenem Haftbefehl fiele nach dem Wortlaut der Forderung ebenso darunter wie ein ausländischer.

Genau hier liegt der entscheidende Punkt für die Bewertung des Vorfalls: Der Satz, der den Rassismus-Vorwurf auslöste, enthält selbst keine Unterscheidung nach Herkunft. Wer offene Haftbefehle hat und zugleich Sozialleistungen bezieht, verstößt gegen geltendes Recht in zweierlei Hinsicht – er entzieht sich der Strafverfolgung und kassiert parallel Geld vom Staat. Dass der Rechtsstaat diesen Zustand nicht duldet, sondern beendet, ist unabhängig von der Nationalität der Betroffenen eine nachvollziehbare rechtsstaatliche Position.

Die Reaktion und ihre Folgen

Bundestagsvizepräsidentin Andrea Lindholz (CSU) ermahnte Köktürk zunächst, drohte mit einem Ordnungsruf und erteilte ihn schließlich, nachdem die Linken-Politikerin nicht aufhörte. Als Köktürk der Sitzungsleitung daraufhin vorwarf, „Faschisten“ zu schützen, folgte der zweite Ordnungsruf – Lindholz entgegnete knapp: „Ich schütze hier gar keine Faschisten.“ Köktürk verließ danach den Plenarsaal, Springer setzte seine Rede ohne weitere Zwischenfälle fort.

Nach der neuen Geschäftsordnung des Bundestags zieht die Kumulierung von drei Ordnungsrufen innerhalb von drei Sitzungswochen ein Bußgeld von 2.000 Euro nach sich, wie mehrere Medien übereinstimmend berichten. Köktürk soll die erste Abgeordnete sein, die davon betroffen ist. In einer öffentlichen Stellungnahme erklärte sie, die Ordnungsrufe „im Namen des Antifaschismus“ anzunehmen – eine Formulierung, die den eigentlichen Kern der Sache verfehlt: Sanktioniert wurde nicht ihre politische Position, sondern die wiederholte Störung einer laufenden Bundestagsrede trotz mehrfacher Ermahnung durch die Sitzungsleitung.

Warum die „Rassismus“-Zuschreibung nicht trägt

Ein Rassismus-Vorwurf setzt voraus, dass eine Aussage oder Forderung Menschen aufgrund ihrer Herkunft unterschiedlich behandelt. Springers Handschellen-Forderung tut das nach ihrem Wortlaut nicht – sie knüpft an ein Verhalten an (Straftat plus Leistungsbezug), nicht an eine Nationalität. Dass Springer in derselben Rede zuvor auch über Asylbewerber und angeblichen „Sozialstaatsmissbrauch“ gesprochen hatte, mag den Gesamteindruck seiner politischen Position prägen. Es macht die konkret zitierte Forderung selbst aber nicht zu einer rassistischen Aussage, sondern bestenfalls zu einer, die im Kontext einer migrationskritischen Rede fiel. Diesen Unterschied – zwischen einer einzelnen, in sich neutral formulierten Forderung und der politischen Grundausrichtung eines Redners – in der Hitze einer Plenardebatte zu verwischen, mag rhetorisch wirkungsvoll sein. Sachlich haltbar ist es nicht.

Einordnung der Redaktion

Die Empörung über Springers Wortwahl („Handschellen klicken“) lässt sich nachvollziehen, sie ist plakativ und auf Zuspitzung angelegt. Das ändert aber nichts daran, dass die dahinterliegende Forderung – kein Bürgergeld für Personen, die sich per Haftbefehl der Strafverfolgung entziehen – in der Sache konsequent und rechtsstaatlich begründbar ist. Wer wegen einer Straftat gesucht wird, hat keinen moralischen Anspruch darauf, gleichzeitig vom Staat alimentiert zu werden, den er meidet. Der Rassismus-Vorwurf gegen diese konkrete Forderung geht daher fehl, weil er eine Verbindung zur Herkunft herstellt, die im Zitat selbst nicht angelegt ist. Die anschließende Eskalation – wiederholte Zwischenrufe trotz Ermahnung, der Faschismus-Vorwurf gegen die Sitzungsleitung, der Auszug aus dem Plenarsaal – folgte einem Muster, das man aus Bundestagsdebatten mit der Linken zunehmend kennt: Statt in der Sache zu widersprechen, wird moralisch eskaliert, bis die Regeln des Hauses greifen.

Credits: Screenshot aus Video

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