In ihrer Rede zur Lage der Union hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Mittwoch in Straßburg ein Vorhaben angekündigt, das den Umgang von Kindern mit sozialen Netzwerken europaweit neu regeln soll. Der konkrete Gesetzesvorschlag, der „KIDS Act“, wird bereits am Donnerstag vorgelegt.
„Keine sozialen Netzwerke unter 13 Jahren“
Von der Leyens Ankündigung fiel unmissverständlich aus: „Keine sozialen Netzwerke unter 13 Jahren. Kein eigenes Nutzerkonto unter 15 Jahren.“ Als Begründung verwies sie auf die Beobachtungen zahlreicher Eltern, die „Tag und Nacht“ die Folgen der Smartphonenutzung ihrer Kinder miterlebten: Schlafstörungen, Angstzustände, in manchen Fällen sogar Selbstverletzung.
Drei Altersstufen, drei Schutzniveaus
Der Vorschlag sieht ein abgestuftes System vor. Für 13- bis 15-Jährige sollen künftig nur noch „Mini-Konten“ möglich sein, die von den Eltern eingerichtet und beaufsichtigt werden, mit eingeschränkten Funktionen und begrenzter Nutzungsdauer. Für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren sollen Plattformen zu einem „sicheren Design“ verpflichtet werden. Von der Leyen, selbst siebenfache Mutter, machte ihre Haltung dazu deutlich: „Wir müssen keine Funktionen hinnehmen, die süchtig machen. Wir müssen uns nicht damit abfinden, dass Kinder in immer extremere Inhalte hineingezogen werden.“ Ihr grundsätzliches Argument: Kinder bräuchten Zeit, um sich selbst zu finden, gemeinsam mit anderen aufzuwachsen und sich auch einmal zu langweilen – all das gehe mit einem Smartphone in der Hand verloren.
Beweislast wird umgekehrt
Zentraler rechtlicher Hebel des Vorschlags ist eine Umkehr der Beweislast: „Die Plattformen müssen beweisen, dass sie sicher sind.“ Es gehe dabei nicht um die grundsätzliche Frage, ob Minderjährige auf soziale Medien zugreifen dürfen, sondern darum, wann und in welchem Ausmaß den Plattformen der Zugang zu Minderjährigen überhaupt erlaubt wird.
Expertengremium empfahl Altersgrenze bereits im Juli
Der aktuelle Vorstoß baut auf Vorarbeiten aus dem Sommer auf: Bereits im Juli hatte von der Leyen gemeinsam mit einem Expertengremium einen Bericht mit Empfehlungen zur Einführung eines Mindestalters vorgestellt. Darin wurde für Kinder bis zum zweiten Lebensjahr überhaupt keine Bildschirmzeit empfohlen, für die Altersgruppe von drei bis zwölf Jahren ausschließlich elterlich kontrollierter, zeitlich begrenzter Zugang. Der deutsche Kinder- und Jugendpsychiater Jörg M. Fegert, einer der Autoren des Berichts, begründete die Altersstaffelung mit der zentralen Entwicklungsaufgabe der Autonomiebildung im Jugendalter – 13- bis 18-Jährige sollten deshalb schrittweise selbstständigeren Zugang zu altersgerechten Angeboten erhalten.
Altersverifizierung per EU-App
Um das Mindestalter tatsächlich durchzusetzen, plant die Kommission eine europäische App zur Altersverifizierung. Nutzer sollen sie mit Reisepass oder Personalausweis einrichten und beim Zugriff auf Onlinedienste als Altersnachweis verwenden – ohne dass dabei persönliche Daten an die jeweilige Plattform weitergegeben werden müssen. Die Mitgliedstaaten können die Funktion entweder als eigenständige App bereitstellen oder in die bis Jahresende geplanten europäischen digitalen Identitäts-Wallets integrieren.
Österreich bereits mit eigenem Entwurf in Brüssel
Österreich hat der Sache bereits vorgegriffen: Der heimische Gesetzesentwurf zu einem Social-Media-Mindestalter von 14 Jahren wurde Ende Juli der EU-Kommission zur Prüfung übermittelt, die nun drei Monate Zeit hat, mögliche Konflikte mit EU-Recht zu klären. Betroffen wären Plattformen wie TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat, nicht aber Messenger-Dienste wie WhatsApp. Auch Frankreich hat der Kommission bereits einen überarbeiteten Entwurf vorgelegt, weitere Länder wie Spanien, Dänemark und Griechenland planen eigene nationale Altersgrenzen.
Rückendeckung durch das EU-Parlament
Politischen Rückenwind für die Initiative gibt es bereits seit Längerem: Das Europäische Parlament hatte schon im November 2025 ein Mindestalter von 13 Jahren für die Nutzung sozialer Medien und sogenannter KI-Freunde gefordert. Der bereits seit zwei Jahren geltende Digital Services Act (DSA) verpflichtet Online-Plattformen zudem schon jetzt zu besonderem Schutz von Minderjährigen, deren Privatsphäre und persönlichen Daten – für besonders große Plattformen wie Google, Facebook, TikTok, Instagram oder X gelten dabei noch strengere Auflagen.
Credits: European Union , 2026
Neueste Kommentare