Über 1.000 Tatverdächtige: Illegaler Waffenbesitz bei Ausländern steigt

Über 1.000 Tatverdächtige: Illegaler Waffenbesitz bei Ausländern steigt

Eine parlamentarische Anfrage der FPÖ bringt neue Zahlen ans Licht: Im Jahr 2024 wurden in Österreich 1.068 Personen ohne österreichischen Pass wegen illegalen Waffenbesitzes angezeigt. Das entspricht statistisch gesehen drei Tatverdächtigen pro Tag. Die Zahlen beziehen sich auf Verstöße gegen Paragraph 50 des Waffengesetzes – und erfassen ausschließlich verbotene Waffen wie Pistolen, Gewehre, Munition und Schlagwaffen. Messer sind in dieser Statistik nicht enthalten.

Syrer führen die Statistik an

Besonders auffällig ist die Herkunft der Tatverdächtigen. Wie exxpress.at unter Berufung auf die parlamentarische Anfrage berichtet, machen Syrer rund zwölf Prozent aller angezeigten ausländischen Tatverdächtigen aus. Es folgen Slowaken, Rumänen, Türken, Serben, Deutsche sowie Staatsangehörige der Russischen Föderation – größtenteils Tschetschenen. Auch Afghanen befinden sich weit vorne in der Rangliste.

Ein weiteres Detail verschärft die politische Diskussion: 102 der angezeigten Personen waren Asylwerber. Für den freiheitlichen Nationalratsabgeordneten Christian Lausch, der die parlamentarische Anfrage stellte, ist das ein klares Signal. „Das ist importierte Kriminalität in Reinform und ein untragbares Sicherheitsrisiko für unsere Bevölkerung“, so Lausch laut dem Bericht.

Was regelt Paragraph 50 des Waffengesetzes?

Der österreichische Gesetzgeber unterscheidet klar zwischen verschiedenen Waffenkategorien. Paragraph 50 des Waffengesetzes regelt die gerichtliche Strafbarkeit bei illegalem Besitz von Schusswaffen der Kategorie B – dazu zählen Pistolen, Revolver und halbautomatische Schusswaffen. Auch verbotene Waffen wie Schrotgewehre mit einer Gesamtlänge unter 90 Zentimetern, Flinten mit Lauflängen unter 45 Zentimetern, Schlagringe, Totschläger oder Stahlruten fallen darunter.

Laut dem Rechtsinformationssystem des Bundes drohen bei unbefugtem Besitz von Kategorie-B-Waffen Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen. Bei verbotenen Waffen liegt die Höchststrafe bei einem Jahr Freiheitsstrafe. Messer und Macheten werden vom Gesetzestext nicht erfasst und tauchen daher in der Statistik nicht auf.

Der Kontrast zum legalen Waffenbesitz

Die Zahlen werfen ein Schlaglicht auf einen massiven Kontrast: Während 1.068 Ausländer wegen illegalen Waffenbesitzes angezeigt wurden, sind in Österreich rund 374.000 Menschen offiziell als Waffenbesitzer registriert. Diese besitzen zusammen etwa 1,5 Millionen legale Schusswaffen – streng kontrolliert und im Zentralen Waffenregister erfasst.

Lausch spricht von einem „Totalversagen der schwarz-rot-pinken Sicherheitspolitik“. Die FPÖ fordert seit langem strengere Kontrollen an den Grenzen und konsequente Abschiebungen straffälliger Asylwerber.

Dunkelziffer bleibt unbekannt

Die offiziellen Zahlen erfassen nur jene Fälle, in denen Tatverdächtige tatsächlich von der Polizei gestoppt wurden. Experten gehen davon aus, dass die Dunkelziffer deutlich höher liegt. Viele illegale Waffen bleiben unentdeckt, zumal Österreich aufgrund seiner geografischen Lage als Umschlagplatz für Schusswaffen aus dem Westbalkan gilt.

Der Verfassungsschutzbericht 2024 hält fest, dass der heimische Schwarzmarkt vor allem durch Länder des Westbalkans versorgt wird. Dort existieren noch immer illegale Waffenbestände aus den 1990er-Jahren, die eine bedeutende Quelle darstellen.

Politische Reaktionen

Die sicherheitspolitische Debatte wird durch diese Zahlen weiter angeheizt. Während die FPÖ eine restriktivere Asylpolitik und strengere Grenzkontrollen fordert, verweisen andere Parteien auf die Notwendigkeit eines differenzierten Vorgehens. Die Grünen setzen auf strengere Kontrollen beim legalen Waffenbesitz, während die NEOS für ein ausgewogenes System plädieren.

Die Zahlen zeigen jedenfalls: Auf zwei österreichische Tatverdächtige wegen illegalen Waffenbesitzes kommt statistisch ein ausländischer Tatverdächtiger. Hochgerechnet bedeutet das, dass alle drei Tage ein bewaffneter Ausländer von der Polizei gestoppt wird.

Quellen:

  • exxpress.at
  • Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
  • Verfassungsschutzbericht 2024
  • Innenministerium Österreich
  • Parlamentarische Anfrage FPÖ (Christian Lausch)

Credits: APA

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