Ein eigenes Zuhause ist der größte Wunsch vieler Österreicher. Ein Ort, an dem man für immer bleiben kann und der am Ende auch wirklich einem selbst gehört. Genau dieser Traum kann mit einer Genossenschaftswohnung rasch wahr werden. Doch auf dem Weg zum günstigen Eigentum lauern einige Stolpersteine. Es gelten strenge gesetzliche Regeln für den Kauf.
Zwei Wege zum großen Glück
Wer sich den Traum vom Eigenheim erfüllen will, hat bei Genossenschaftswohnungen grundsätzlich zwei Optionen. Die erste Variante ist das sogenannte Soforteigentum. Hierbei bietet eine Wohnbaugenossenschaft eine neu errichtete Wohnung sofort zum Kauf an. Interessenten müssen dafür bestimmte Kriterien erfüllen, etwa die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder sich seit mehr als fünf Jahren ununterbrochen und legal in Österreich aufhalten. Der unschlagbare Vorteil dabei ist, dass diese geförderten Wohnungen meist deutlich günstiger sind als vergleichbare Objekte auf dem freien Immobilienmarkt.
Die große Mietkauf-Illusion
Die zweite und sehr beliebte Möglichkeit ist das Modell „Zuerst mieten, später kaufen“. Im Volksmund wird hier oft vom klassischen Mietkauf gesprochen. Doch diese Bezeichnung führt viele Mieter völlig in die Irre. Wie wohnbau.steiermark.at eindringlich klarstellt, hat dieses Konstrukt rein gar nichts mit einem Auto-Leasing zu tun. Die bezahlten Mietzinse gelten nämlich nicht als Teilzahlungen auf den späteren Kaufpreis. Auch der zu Beginn geleistete Finanzierungsbeitrag ist keine klassische Anzahlung. Wer also hofft, dass er seine Wohnung über die Jahre einfach mit der monatlichen Miete abzahlt, wird am Ende eine herbe Enttäuschung erleben.
Wann darf der Mieter endlich kaufen?
Natürlich darf nicht jede beliebige Wohnung einfach so gekauft werden. Es müssen klare Vorgaben erfüllt sein. Die Genossenschaft muss das Grundstück besitzen, die Wohnung muss größer als 40 Quadratmeter sein und seit dem Erstbezug dürfen nicht mehr als 30 Jahre vergangen sein. Wer einen neuen Mietvertrag nach dem 1. August 2019 unterschrieben hat, muss zudem Geduld mitbringen. Frühestens nach fünf Jahren kann man ein Kaufangebot legen. Genauer gesagt öffnen sich die Zeitfenster für einen Kaufantrag jeweils zwischen dem 6. und 10. Jahr, dem 11. und 15. Jahr sowie dem 16. und 20. Jahr des Mietverhältnisses.
Der Markt für solche Immobilien ist aktuell sehr dynamisch. Wie immobilienscout24.at zeigt, gibt es derzeit mehr als 1.300 inserierte Genossenschaftswohnungen in ganz Österreich, viele davon mit der begehrten Kaufoption oder als attraktiver Erstbezug.
Achtung vor der Spekulationsfalle!
Wer nun denkt, er kann eine geförderte Wohnung günstig kaufen und am nächsten Tag teuer auf dem freien Markt veräußern, macht die Rechnung ohne den Gesetzgeber. Der Staat hat findigen Spekulanten einen dicken Riegel vorgeschoben. Wer seine Immobilie innerhalb von 15 Jahren nach dem Kauf weiterverkaufen möchte, muss den Differenzbetrag zwischen dem echten Verkehrswert und dem einst bezahlten Kaufpreis an die Genossenschaft zurückzahlen. Diese strenge Regel entfällt nur, wenn man die Wohnung an enge Familienangehörige wie Ehegatten oder Kinder weitergibt. Das klare Ziel dahinter: Geförderte Wohnungen sollen ein langfristiges und leistbares Zuhause bleiben und nicht für schnelle Gewinne auf dem Immobilienmarkt missbraucht werden.
Quellen: oe24.at, wohnbau.steiermark.at, immobilienscout24.at
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