Österreichs Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (APA-Bild unten beim Verlassen des Gerichts) war nach dem Urteilsspruch des Obersten Gerichtshofs in Wien gezeichnet: Er hatte mit einem Freispruch gerechnet – und muss nun vier Jahre im Gefängnis verbringen.
Müsste: Zwar lautet das Urteil auf vier Jahre Haft, doch Grasser könnte schon viel früher wieder in Freiheit sein. Die Wiener Rechtsanwältin Astrid Wagner erklärte dazu im Gespräch mit oe24: „Karl-Heinz Grasser kann damit rechnen, dass er ohnehin nur zwei der vier Jahre tatsächlich absitzen müsste – und er könnte schon nach nur einem Jahr das Gefängnis verlassen, wenn ihm das Tragen einer elektronischen Fußfessel genehmigt wird.“
Das sei sehr wahrscheinlich – nicht, weil Grasser ein „Promi“ sei, sondern weil er sonst unbescholten und auch kein gefährlicher Gewaltverbrecher ist.
Somit könnte der frühere Minister schon nach nur einem Jahr wieder in Freiheit sein – und auch wieder ein recht erträgliches Leben führen. Ein Jahr muss er aber trotzdem absitzen.
Wie von exxtra24.at berichtet, will der Ex-Politiker mit seiner Causa noch bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen. Das hat aber keine aufschiebende Wirkung auf den Haftantritt.
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